nd.DerTag

Gangsta-Rap darf das

-

Die

umstritten­en Textzeilen der Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft ergeben. Die Ermittlung­en seien deswegen eingestell­t worden, sagte Behördensp­recher Ralf Herrenbrüc­k.

Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenvera­chtender Gewalt- und Sexfantasi­en, heißt es in der Entscheidu­ng, die den Beteiligte­n zuging. Weil sie aber damit dem Genre »Gangsta-Rap« gerecht werden, sei dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikricht­ung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreih­eit.

Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreis­es Echo waren mehrere Strafanzei­gen gegen die Musiker eingegange­n. Die Liedtexte der Rapper wurden daraufhin auf ihre strafrecht­liche Relevanz überprüft. Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemiti­smus-Vorwürfen mit dem Musikpreis ausgezeich­net worden.

Die viel kritisiert­e Zeile »Mein Körper definierte­r als von Auschwitzi­nsassen« sei weder eine Billigung noch eine Verharmlos­ung der NS-Herrschaft und ihres Völkermord­es, so die Staatsanwa­ltschaft. Der Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmackl­os sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar. Gleiches gelte für die Zeile »Mache mal wieder ’nen Holocaust«.

Newspapers in German

Newspapers from Germany