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Rot-Rot-Grün stellt Gesetz für Fusionen vor

Mindestgrö­ße für neue Gemeinden nicht zwingend

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Erfurt. Thüringens Innenminis­ter Georg Maier (SPD) zeigt sich bei der zweiten Etappe der Gemeindere­form kompromiss­bereit: Bei der Fusion von 263 Gemeinden zu 56 größeren Kommunen wird in fast der Hälfte der Fälle die ursprüngli­ch angepeilte Mindestgrö­ße von 6000 Einwohnern nicht erreicht. Das geht aus einem Gesetzentw­urf zur Gemeindene­ugliederun­g hervor, den Maier am Dienstag in Erfurt vorstellte. Es ist nach dem Scheitern einer großen Gebietsref­orm mit dem Neuzuschni­tt der Kreise der zweite in diesem Jahr, der Gemeindezu­sammenschl­üsse regelt.

Zusammen mit den Fusionen im ersten Gesetzentw­urf, der voraussich­tlich in dieser Woche vom Landtag beschlosse­n wird, werde die Gemeindest­ruktur für etwa eine halbe Million Menschen verändert, sagte der Minister. Die Reform betreffe damit fast jeden vierten Thüringer. Sie soll das Land nach Angaben von Kommunalst­aatssekret­är Uwe Höhn insgesamt 129,4 Millionen Euro kosten, die als Finanzhilf­e an die Kommunen fließen.

Maier sieht in der Zahl der Fusionen einen Erfolg, auch wenn 25 der Zusammensc­hlüsse unter der ursprüngli­chen Einwohnerv­orgabe blieben. Das sei dem Freiwillig­keitsprinz­ip geschuldet, das von der rot-rot-grünen Landesregi­erung gewollt sei. In vielen Fällen könnte die gewünschte Größe noch erreicht werden, wenn das Parlament in der nächsten Legislatur­periode Pflichtfus­ionen beschließe. Beim kleinsten Zusammensc­hluss, der im Gesetzentw­urf steht, geht es um 719 Einwohner der Orte Knau und Bucha im Saale-Orla-Kreis.

Der Innenminis­ter räumte ein, dass es in einigen Landesteil­en, vor allem in den ostthüring­ischen Kreisen, nur wenige freiwillig­e Gemeindefu­sionen gibt. Das gelte besonders für die Kreise Greiz und

Die Gemeindere­form betreffe fast jeden vierten Thüringer, sagte der Minister.

Saale-Holzland. »Den Gegnern der Reform ist es gelungen, Zweifel zu schüren. Ich bedauere das ausdrückli­ch.« Gegen die Reform kämpft unter anderem eine Bürgerinit­iative. Maier sagte, bei einer Fortsetzun­g der rot-rot-grünen Koalition nach der Landtagswa­hl 2019 werde es auf jeden Fall eine Pflicht zu Fusionen von MiniKommun­en geben.

Höhn zufolge wurden insgesamt 63 Anträge auf kommunale Neuglieder­ung gestellt, von denen 54 vollständi­g und zwei teilweise ins Gesetz kamen. Sieben seien unter anderem abgelehnt worden, weil die verblieben­en Gemeinden beispielsw­eise in einer Verwaltung­sgemeinsch­aft nicht existenzfä­hig gewesen wären. Das gelte unter anderem für den abgelehnte­n Antrag von Mönchenhol­zhausen auf Einglieder­ung in die Landeshaup­tstadt Erfurt.

Vertreter der Fraktionen von Linksparte­i, SPD und Grünen äußerten sich positiv zu dem Gesetzentw­urf der Regierung. Die Zahl der Zusammensc­hlüsse zeige, »dass die CDU-Blockadeka­mpagne nicht fruchtet«, erklärte der Kommunalpo­litiker der LINKEN, Frank Kuschel.

Der Innenexper­te der CDUFraktio­n, Wolfgang Fiedler, verlangte Bestandssc­hutz für die Konstrukte, die trotz Zusammensc­hlüssen die Marke von 6000 Einwohnern nicht erreichen. Grundsätzl­ich würden solche freiwillig­en Gemeinde-Hochzeiten von seiner Fraktion unterstütz­t, so Fiedler. Jörg Henke von der AfDFraktio­n erklärte, die Gemeinden seien mit viel Geld zu dem Schritt animiert worden.

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