Wie groß sollte es denn sein?
Wie viel Grundstück ein Haus braucht, hängt von der Grundfläche des Neubaus ab. Aber auch die Anforderungen der Kommunen haben Einfluss auf die Größe – und den Preis.
Der Traum vom Eigenheim ist teuer. Hier lohnt sich Sparen an der Größe. Jeder Quadratmeter kostet: Nicht nur die Baufläche für das Haus, sondern auch für Garten und Stellplätze. Hinzu kommen mögliche Vorgaben der Kommunen. So findet man heraus, wie viele Quadratmeter man braucht:
Wohnfläche und Anzahl der Geschosse
Wer ein Haus plant, hat in der Regel eine Vorstellung von der benötigten Wohnfläche. Die dazu gehörende Baufläche hängt davon ab, über wie viele Geschosse sich die Wohnfläche verteilt. »Bei einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern in einem frei stehenden Einfamilienhaus mit zwei Geschossen, davon das Obergeschoss mit Dachschrägen, benötigt man etwa elf mal neun Meter«, erklärt Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigentum in Bonn. Das sind dann knapp 100 Quadratmeter für die Grundfläche.
Fläche für Garage oder Stellplatz einplanen
Hier muss man wissen, dass in vielen Kommunen zwei Stellplätze für ein Einfamilienhaus Pflicht sind. Bei Einzelgaragen plant man dann mit rund sechs mal drei Metern für die bebaute Fläche, bei Doppelgaragen mit sechs mal sechs Metern, erläutert Szubin.
Wenn davor noch Stellplätze gewünscht sind, kommen weitere 20 oder 40 Quadratmeter hinzu. In diesem Fall benötigen die Bauherren für Haus, Doppelgarage und Stellplätze rund 180 Quadratmeter für die Bebauung.
Gartenanlage selten im Paket Die Außenanlagen wie Garten und Terrasse sind bei fast keinem Paket für ein schlüsselfertiges Haus enthalten, erläutert Volker Wittmann, Bauingenieur und Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Allerdings müssen hierfür wichtige Schnittstellen schon mit dem Hausbau geplant werden.
Das Problem: Das Haus muss technisch korrekt an die Außenanlagen angeschlossen werden. Eine zentrale Rolle spielt, wie hoch der Garten mit Boden aufgefüllt wird. Darauf abgestimmt müssen bei der Bauplanung die obere und untere Sockellinie sowie die Höhe der Abdichtung geplant werden. Zum Beispiel letztere muss über das Niveau des Gartenbodens hinausragen, sonst drohen auf Dauer Feuchteschäden.
Garten: Das Doppelte der Grundfläche einplanen Sinnvoll ist, das Doppelte der zu bebauenden Grundfläche für einen Garten einzuplanen«, sagt Szubin. Das sind in diesem Beispiel 360 Quadratmeter Freifläche, wobei auch der Grenzabstand zwischen Haus und Grundstücksgrenze mit berücksichtigt werden muss. Dieser beträgt in vielen Bundesländern rechts und links drei Meter.
Grundstücksgröße richtig zusammenrechnen
Das Grundstück für das zweigeschossige Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche, zwei Garagen und Stellplätzen sowie einem großen Garten müsste etwa 540 Quadratmeter groß sein. Möglich sind aber auch kleinere Flächen: »Bei 90 Quadratmetern Wohnfläche ohne Garten und Garage liegt die Grundstücks- größe bei mindestens 200 Quadratmetern«, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Doch so ein Grundstück sei kaum zu finden. Ein frei stehendes Einfamilienhaus braucht mindestens 400 Quadratmeter. Alles, was kleiner ist, seien ausgeschriebene Flächen zur Errichtung von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern, weiß Reinhold-Postina.
Baugrundstücke in Deutschland werden kleiner Laut Szubin haben die meisten verkauften Grundstücke zwischen 400 und 600 Quadratmeter Fläche. Früher waren es 800 bis 1000 Quadratmeter, da waren dann auch die Häuser der Familien größer. »Stadtbewohner entscheiden sich häufiger für etwas Kleineres«, sagt Fachbuchautorin Katharina Matzig aus München. »Die Leute lösen sich von übermäßigen Wohnvorstellungen.« Dies geschehe auch aus Zeitgründen, denn schließlich müsse man ein großes Grundstück dauerhaft in Schuss halten. So reicht vielen Bauherren mittlerweile ein kleinerer Garten.
Vorgaben von Ländern und Kommunen beachten
Vor dem Kauf eines Bauplatzes müssen Bauherren etwaige Auflagen durch die Kommunen beim zuständigen Stadt- oder Kreisbauamt prüfen. »Das gewählte Grundstück sollte erschlossen und zur Bebauung von Wohnhäusern freigegeben sein«, rät Szubin. Vor allem in Neubausiedlungen werden durch die Städte sogenannte Bebauungspläne vorgegeben, die unter anderem festlegen, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen und mit wie vielen Geschossen. Meistens sind das 40 Prozent in Wohngebieten sowie eine ein- bis zweigeschossige Bebauung. Weitere Vorgaben können das Material und die Farben der Dachziegel und Fassade betreffen.
Neues Haus muss in die Umgebung passen
Liegt kein Bebauungsplan vor, greift das Bundesbaugesetz mit Paragraf 34. Laut diesem soll sich das neue Gebäude an die vorhandene Umgebung anpassen. Was das im Einzelnen bedeutet, sollte man bei der Stadt sicherheitshalber erfragen, rät Szubin. Ob das individuelle Bauvorhaben dann bewilligt wird, liegt jedoch im Ermessen der Stadt, sagt Reinhold-Postina. dpa/VPB/nd