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Wie groß sollte es denn sein?

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Wie viel Grundstück ein Haus braucht, hängt von der Grundfläch­e des Neubaus ab. Aber auch die Anforderun­gen der Kommunen haben Einfluss auf die Größe – und den Preis.

Der Traum vom Eigenheim ist teuer. Hier lohnt sich Sparen an der Größe. Jeder Quadratmet­er kostet: Nicht nur die Baufläche für das Haus, sondern auch für Garten und Stellplätz­e. Hinzu kommen mögliche Vorgaben der Kommunen. So findet man heraus, wie viele Quadratmet­er man braucht:

Wohnfläche und Anzahl der Geschosse

Wer ein Haus plant, hat in der Regel eine Vorstellun­g von der benötigten Wohnfläche. Die dazu gehörende Baufläche hängt davon ab, über wie viele Geschosse sich die Wohnfläche verteilt. »Bei einer Wohnfläche von 150 Quadratmet­ern in einem frei stehenden Einfamilie­nhaus mit zwei Geschossen, davon das Obergescho­ss mit Dachschräg­en, benötigt man etwa elf mal neun Meter«, erklärt Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigent­um in Bonn. Das sind dann knapp 100 Quadratmet­er für die Grundfläch­e.

Fläche für Garage oder Stellplatz einplanen

Hier muss man wissen, dass in vielen Kommunen zwei Stellplätz­e für ein Einfamilie­nhaus Pflicht sind. Bei Einzelgara­gen plant man dann mit rund sechs mal drei Metern für die bebaute Fläche, bei Doppelgara­gen mit sechs mal sechs Metern, erläutert Szubin.

Wenn davor noch Stellplätz­e gewünscht sind, kommen weitere 20 oder 40 Quadratmet­er hinzu. In diesem Fall benötigen die Bauherren für Haus, Doppelgara­ge und Stellplätz­e rund 180 Quadratmet­er für die Bebauung.

Gartenanla­ge selten im Paket Die Außenanlag­en wie Garten und Terrasse sind bei fast keinem Paket für ein schlüsself­ertiges Haus enthalten, erläutert Volker Wittmann, Bauingenie­ur und Sachverstä­ndiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Allerdings müssen hierfür wichtige Schnittste­llen schon mit dem Hausbau geplant werden.

Das Problem: Das Haus muss technisch korrekt an die Außenanlag­en angeschlos­sen werden. Eine zentrale Rolle spielt, wie hoch der Garten mit Boden aufgefüllt wird. Darauf abgestimmt müssen bei der Bauplanung die obere und untere Sockellini­e sowie die Höhe der Abdichtung geplant werden. Zum Beispiel letztere muss über das Niveau des Gartenbode­ns hinausrage­n, sonst drohen auf Dauer Feuchtesch­äden.

Garten: Das Doppelte der Grundfläch­e einplanen Sinnvoll ist, das Doppelte der zu bebauenden Grundfläch­e für einen Garten einzuplane­n«, sagt Szubin. Das sind in diesem Beispiel 360 Quadratmet­er Freifläche, wobei auch der Grenzabsta­nd zwischen Haus und Grundstück­sgrenze mit berücksich­tigt werden muss. Dieser beträgt in vielen Bundesländ­ern rechts und links drei Meter.

Grundstück­sgröße richtig zusammenre­chnen

Das Grundstück für das zweigescho­ssige Einfamilie­nhaus mit 150 Quadratmet­ern Wohnfläche, zwei Garagen und Stellplätz­en sowie einem großen Garten müsste etwa 540 Quadratmet­er groß sein. Möglich sind aber auch kleinere Flächen: »Bei 90 Quadratmet­ern Wohnfläche ohne Garten und Garage liegt die Grundstück­s- größe bei mindestens 200 Quadratmet­ern«, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Doch so ein Grundstück sei kaum zu finden. Ein frei stehendes Einfamilie­nhaus braucht mindestens 400 Quadratmet­er. Alles, was kleiner ist, seien ausgeschri­ebene Flächen zur Errichtung von Doppelhaus­hälften oder Reihenhäus­ern, weiß Reinhold-Postina.

Baugrundst­ücke in Deutschlan­d werden kleiner Laut Szubin haben die meisten verkauften Grundstück­e zwischen 400 und 600 Quadratmet­er Fläche. Früher waren es 800 bis 1000 Quadratmet­er, da waren dann auch die Häuser der Familien größer. »Stadtbewoh­ner entscheide­n sich häufiger für etwas Kleineres«, sagt Fachbuchau­torin Katharina Matzig aus München. »Die Leute lösen sich von übermäßige­n Wohnvorste­llungen.« Dies geschehe auch aus Zeitgründe­n, denn schließlic­h müsse man ein großes Grundstück dauerhaft in Schuss halten. So reicht vielen Bauherren mittlerwei­le ein kleinerer Garten.

Vorgaben von Ländern und Kommunen beachten

Vor dem Kauf eines Bauplatzes müssen Bauherren etwaige Auflagen durch die Kommunen beim zuständige­n Stadt- oder Kreisbauam­t prüfen. »Das gewählte Grundstück sollte erschlosse­n und zur Bebauung von Wohnhäuser­n freigegebe­n sein«, rät Szubin. Vor allem in Neubausied­lungen werden durch die Städte sogenannte Bebauungsp­läne vorgegeben, die unter anderem festlegen, wie viel Prozent der Grundstück­sfläche bebaut werden dürfen und mit wie vielen Geschossen. Meistens sind das 40 Prozent in Wohngebiet­en sowie eine ein- bis zweigescho­ssige Bebauung. Weitere Vorgaben können das Material und die Farben der Dachziegel und Fassade betreffen.

Neues Haus muss in die Umgebung passen

Liegt kein Bebauungsp­lan vor, greift das Bundesbaug­esetz mit Paragraf 34. Laut diesem soll sich das neue Gebäude an die vorhandene Umgebung anpassen. Was das im Einzelnen bedeutet, sollte man bei der Stadt sicherheit­shalber erfragen, rät Szubin. Ob das individuel­le Bauvorhabe­n dann bewilligt wird, liegt jedoch im Ermessen der Stadt, sagt Reinhold-Postina. dpa/VPB/nd

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Foto: dpa/Patrick Pleul Auf die richtige Größe kommt es an.

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