Gewitter mit Donner, Blitz und Starkregen
Unwetterschutz für Haus und Wohnung
Extreme Niederschläge kommen immer häufiger vor. So verursachten 2016 Starkregenfälle Versicherungsschäden in Höhe von 940 Millionen Euro. 2016 etwa schlugen insgesamt fast eine halbe Million Blitze in Deutschland ein. Sie verursachten dabei laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Schäden von 210 Millionen Euro.
Von Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO
Treffen kann es jeden, denn Starkregen tritt in allen Regionen auf – hochwassersichere Gebiete gibt es praktisch keine. Laut einer GfK-Umfrage aus dem Jahr 2016 ist aber nur 12 Prozent der befragten Immobilienbesitzer bewusst, wie bedrohlich Starkregen für ihr Eigentum sein kann. Welche Versicherung springt im Schadenfall ein? Wie lassen sich Hab und Gut schützen und ist im Ernstfall zu tun?
Wann wird aus Regen ein Starkregen?
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen ab einer Niederschlagsmenge von 15 bis 25 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde. Dann gibt der DWD eine Wetterwarnung aus – etwa über die WarnWetter-App des DWD oder in aktuellen Wettermeldungen über das Radio. Wenn in kürzester Zeit so große Wassermengen fallen, können Boden und Kanalisation sie oft nicht mehr aufnehmen.
Die Folge: Überflutungen von Straßen und Kellern – im schlimmsten Fall dringt das Wasser bis ins Erdgeschoss der Häuser. Betroffen sein kann jeder, auch wenn das Haus abseits von Gewässern steht. Deshalb ist es wichtig, dass alle Hausbesitzer frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Immobilie gegen Starkregen zu wappnen und mögliche Schäden abzusichern.
Innerer und äußerer Blitzschutz
Deutschlandweit sind Blitzschutzsysteme in den meisten Gebäuden keine Pflicht. Schlägt ein Blitz in ein ungeschütztes Haus ein, kann das immense Schäden an Gebäudestruktur und Elektronik verursachen. Empfehlenswerter Schutz ist eine Kombination aus äußerem und innerem Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz, auch Blitzableiter genannt, schützt das Gebäude vor den Auswirkungen eines Blitzschlags, beispielsweise einem Brand. Er besteht aus einer Fangeinrichtung, den Ab- leitungen und der Erdungsanlage. Der Blitzableiter verhindert keinen Blitzeinschlag, er leitet ihn vielmehr kontrolliert in den Boden ab.
Was viele nicht wissen: Auch Blitzeinschläge in naher Umgebung können mit Spannungen von bis zu 1000 Volt Schäden an Haus, elektronischen Leitungen oder Elektrogeräten verursachen. Dabei erzeugen die hohen Energiemengen eine Überspannung – und führen häufig zu Kurzschlüssen bei Computer, Fernseher und Co.
Daher ist zusätzlich ein innerer Blitzschutz sinnvoll. Er besteht aus einem Überspannungs- schutz beziehungsweise Überspannungsableiter im Sicherungskasten, der hohe Spannungen abbaut oder ableitet. Wie so oft gilt auch bei der Installation des Blitzschutzes: Um Fehler zu vermeiden, sollten Hausbesitzer auf Experten vertrauen. Dachdecker oder Elektrofachhändler sind hierfür die richtigen Ansprechpartner.
Vorsichtsmaßnahmen während eines Gewitters
In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten bei einem Gewitter am sichersten. Mit Blitzableiter und Überspannungsschutz besteht normalerweise auch kein Grund zur Beunruhigung. Dennoch sind einige Vorsichtsmaßnahmen empfehlenswert. Steht ein Unwetter unmittelbar bevor, sind die Rollläden zu schließen. So können die Fensterscheiben keinen Schaden nehmen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich außerdem, alle Elektrogeräte vom Stromnetz zu nehmen. Vorsicht ist generell bei allen Metallleitungen geboten, die von drau- ßen ins Haus führen. Das heißt: Strom-, Gas- und Telefonleitungen nicht benutzen, wenn das Gewitter in unmittelbarer Nähe ist! Denn Blitze können etwa von feuchtem Gras auf Leitungen und Rohre überspringen.
Das Telefonieren mit Handy, Tablet oder einem schnurlosen Festnetztelefon ist jedoch unbedenklich. Auf eine Dusche oder ein Bad während eines Gewitters sollten Haus- oder Wohnungsbesitzer besser verzichten. Zwar ist die Gefahr eines Stromschlags über das Leitungswasser – vor allem in modernen Häusern – sehr gering, sie ist aber selbst bei geerdeten Badewan- nen nicht ganz ausgeschlossen. »Unwetter-Profis« haben übrigens immer eine Taschenlampe griffbereit, um im Falle eines Stromausfalls nicht im Dunkeln zu tappen.
Was tun bei Starkregen? Wenn möglich, sollten Bewohner alle beweglichen und vor allem wertvollen Gegenstände wie Möbel oder Fernseher aus den gefährdeten Räumen auslagern. Wichtig ist auch, alle elektronischen Geräte inklusive der Heizung vom Stromnetz zu nehmen. Sonst kann es im Wasser zu einem Kurzschluss kommen. Beim späteren Betreten und Ausräumen des Raums kann das lebensgefährlich werden. Wer auf Nummer sich gehen möchte, legt den Sicherungsschalter für das ganze Haus um.
Zudem sollten Bewohner daran denken, giftige Stoffe wie Putzmittel oder Pflanzengifte in sichere Räume zu bringen. Gefahrgut wie Heizöltanks sind zwar schwer, große Wassermassen können sie aber problemlos zum Schwimmen bringen. Die Tanks sollten deshalb mit festen Gurten oder Stahlbändern gesichert sein. Um einem längeren Stromausfall vorzubeugen, ist für netzunabhängige Beleuchtung zu sorgen. Außerdem ratsam: Wichtige Dokumente wie Ausweispapiere oder Versicherungsscheine sicher in höheren Etagen aufbewahren!
Naturgefahren absichern und Schäden vorbeugen
Gewitter können große Schäden verursachen, deren Beseitigung teuer werden kann. Ein ausreichender Versicherungsschutz zahlt sich dann aus.
Eine Wohngebäudeversicherung ist dabei ein absolutes Muss. Schlägt ein Blitz ins Haus ein und löst einen Brand aus, deckt die Versicherung bei Vereinbarung der Gefahr »Feuer« den Schaden am Gebäude ab. Mitversichert sind dann auch Schäden durch Bäume, die gewitterbedingt auf die Immobilie gestürzt sind. Sinnvoll ist es darüber hinaus, wenn die Police die Gefahr »Sturm« einschließt. Dann springt die Versicherung auch ein, wenn ein Sturm ab Windstärke acht (mindestens 63 km/h) Schäden an der Immobilie hinterlässt.
Für Schäden an Möbeln im Haus oder in der Wohnung haftet dagegen eine Hausratversicherung. Sie kommt – bei Vereinbarung – beispielsweise dann zum Tragen, wenn ein Blitz einen Überspannungsschaden an Elektrogeräten verursacht hat.
Um sich gegen Starkregen und die Folgen zu versichern, sollten Wohngebäude- und Hausratversicherung den Einschluss »Weitere Naturgefahren« enthalten«. Diese Naturgefahrenversicherung greift bei Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck.
Darüber hinaus können Hausbesitzer Vorbereitungen für den Ernstfall treffen: Überfluten Wassermassen die Kanalisation, schützen mit Folie umwickelte Sandsäcke, wasserfeste Schalbretter und Sperrholzplatten das eigene Haus. Da Starkregen oft plötzlich auftritt, sind entsprechende Vorräte sinnvoll. Zudem sind regelmäßig die Rückstausicherungen der Abwasserrohre des Gebäudes von einem Fachmann zu überprüfen. Sind diese Sicherungen nicht dicht oder funktionieren nicht richtig, kann Abwasser ins Gebäude eindringen – eine der häufigsten Schadensursachen bei Starkregen.
Was tun im Schadenfall? Betroffene sollten möglichst schnell ihren Versicherer über die Schäden informieren. Einen ersten Überblick bekommen sie, indem sie das Haus und die nähere Umgebung begutachten: Welche Räume sind überflutet? Sind Fenster und Türen beschädigt? Haben herumfliegende Äste und starker Wind die Regenrinne gelockert? Hat das Dach ein Leck? Sitzen alle Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest? Wer bei dem Rundgang Schäden erkennt, sollte diese mit Fotos oder Videos für die spätere Schadenmeldung möglichst detailliert festhalten.
Die entstandenen Schäden sollten Hausbesitzer nur dann umgehend beseitigen, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen. Sind etwa Fenster oder das Dach beschädigt und dringt deshalb Wasser in das Haus, ist schnelles Handeln unbedingt erforderlich. Dann heißt es: Alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Andernfalls sollten Betroffene besser abwarten. Überstürzter Tatendrang kann die spätere Regulierung des Schadens erschweren.
Schadenmeldung leicht gemacht
Bei vielen Versicherern können Kunden ihren Schaden bequem online melden. Für eventuelle Nachfragen ist es sinnvoll, beschädigte Gegenstände vorerst aufzuheben. Damit der Versicherer den Schaden möglichst genau ermitteln kann, ist es wichtig, in der Schadenmeldung anzugeben, welche Gegenstände in welchem Umfang beschädigt sind. Zusätzlich kann es hilfreich sein, eine grobe Einschätzung der Schadenhöhe mit anzugeben. Fotos oder Videos der Schäden runden die vollständige Meldung ab. So kann sich der Versicherer ein Bild von den gegebenen Umständen machen.
Welche Versicherung zahlt im Fall der Fälle?
Für die wirtschaftlichen Schäden an Mobiliar und Einrichtung kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf – wenn sie die Absicherung von Naturgefahren umfasst. Doch meist trifft es bei einer Überschwemmung den Eigenheimbesitzer doppelt und neben Schäden beispielsweise an Teppichen oder Kommoden haben sie auch noch mit der teuren Wiederherstellung der angegriffenen Bausubstanz zu kämpfen.
In solchen Fällen greift eine Wohngebäudeversicherung mit dem Einschluss von Naturgefahren. Wichtig ist, auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. Sonst bleiben Betroffene auf anteiligen Kosten sitzen. Daher ist es wichtig, seine Police regelmäßige zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.