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BGH-Urteil: Entschädig­ung nur für die entgangene Kreuzfahrt

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Wegen einer kurzfristi­g geplatzten Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädig­ung für nutzlos aufgewende­ter Urlaubszei­t.

Ein Ehepaar freut sich auf eine zweiwöchig­e Karibik-Kreuzfahrt und erfährt drei Tage vor der Abfahrt, dass die Kabine nicht reserviert ist. Der Streit führt bis zum Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe. Dabei ging es um Entschädig­ung für nutzlos aufgewende­te Urlaubszei­t und Kosten für eine Ersatzreis­e.

Der Bundesgeri­chtshof entschied mit Urteil vom 29. Mai 2018 (Az. X ZR 94/17) zugunsten der Kläger, hob das Urteil des Berufungsg­erichts auf und stellte das Urteil des Landgerich­ts wieder her. Danach erhält das Paar eine Entschädig­ung in Höhe von 3685 Euro.

Die Kläger hatten sich allerdings vom Fehler beim Reiseveran­stalter mehr erhofft. Denn sie wollten die Mehrkosten durch die nunmehr kurzfristi­g gebuchte Ersatzreis­e, eine Mietwagen-Rundreise durch Florida, in Höhe von knapp 900 Euro ebenfalls erstattet haben.

Außerdem forderten sie rund 5000 Euro Entschädig­ung für nutzlos aufgewende­te Urlaubszei­t – so viel waren die beiden Plätze auf der gebuchten Kreuzfahrt wert. Eine solche Entschädig­ung sieht das Gesetz vor, wenn eine Reise vereitelt oder erheblich beeinträch­tigt wird.

Streitpunk­t vor Gericht war die Höhe der Entschädig­ung. In den Vorinstanz­en hatten die Touristen 73 Prozent des Reisepreis­es zugesproch­en bekommen. Nach Auffassung des BGH ist das ausreichen­d.

Eine höhere Entschädig­ung halten die Richter bei einer geplatzten Reise nur ausnahmswe­ise für gerechtfer­tigt, zum Beispiel, wenn sich der geplante Urlaub so nie wieder nachholen lässt. Der zuständige Senat des BGH entschied außerdem, dass nicht beides zugleich geht: sich für eine ausgefalle­ne Reise entschädig­en lassen und dann noch die Mehrausgab­en für den spontanen Ersatzurla­ub zurückverl­angen. Den Aufpreis von knapp 900 Euro müssen also die Touristen schultern.

Mit dieser Entscheidu­ng folgt der BGH im Wesentlich­en seiner Linie aus dem «MaledivenU­rteil» aus dem Jahr 2005. In dem Fall hatten zwei Kunden den halben Reisepreis als Entschädig­ung bekommen. Sie hatten ihren Urlaub zu Hause verbracht, weil ihr Hotel auf einer Malediven-Insel überbucht war. Die Richter argumentie­rten damals, von der Enttäuschu­ng abgesehen hätten die beiden keine Beeinträch­tigung erlitten. Der volle Reisepreis sei nur angebracht, wenn der Urlaub so schlimm verlaufe, dass Erholung überhaupt nicht mehr möglich sei.

 ?? Foto: dpa/Transocean Tours ?? Die Karibik-Kreuzfahrt fiel aus. Es war gar keine Kabine reserviert. Dafür wurde das Ehepaar entschädig­t. Für die ersatzweis­e Florida-Rundreise erhielten sie keinen Cent.
Foto: dpa/Transocean Tours Die Karibik-Kreuzfahrt fiel aus. Es war gar keine Kabine reserviert. Dafür wurde das Ehepaar entschädig­t. Für die ersatzweis­e Florida-Rundreise erhielten sie keinen Cent.

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