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Urteil gegen Nauener Nazi aufgehoben

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Neonazis zerstörten 2015 in Nauen eine Turnhalle, in der Flüchtling­e untergebra­cht werden sollten. Der Prozess gegen die Brandstift­er muss neu aufgerollt werden.

Karlsruhe. Der Prozess gegen den ehemaligen Nauener NPD-Stadtveror­dneten Maik Schneider und einen Komplizen muss neu aufgerollt werden. Schneider und mehrere Mittäter hatten im Februar 2017 die Turnhalle des Oberstufen­zentrums in Nauen angezündet, kurz bevor dort Flüchtling­e untergebra­cht werden konnten. Die zerstörte Halle musste abgerissen und für 3,5 Millionen Euro neu gebaut werden. Das Landgerich­t Potsdam hatte Schneider zu neuneinhal­b Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidu­ng hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) nun aufgehoben und seinen Entschluss am Donnerstag veröffentl­icht.

Der Bundesgeri­chtshof begründete seine Entscheidu­ng damit, dass ein Schöffe im Landgerich­tsprozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als »Quatsch« bezeichnet hatte. Die darauf folgenden Zweifel Schneiders an der Unparteili­chkeit des Schöffen waren aus Sicht des BGH gerechtfer­tigt.

Schneiders Verteidige­r Michael Knaak will nun vor dem Oberlandes­gericht versuchen, seinen Mandanten aus der Untersuchu­ngshaft herauszube­kommen. Schneider sitze seit zwei Jahren und vier Monaten ohne rechtskräf­tiges Urteil in Untersuchu­ngshaft, sagte Knaak am Donnerstag dem Sender rbb.

Der BGH hob auch das Urteil gegen einen Mitangekla­gten Schneiders in Bezug auf das Strafmaß auf. Dieser war wegen der Brandstift­ung und anderer Delikte zu insgesamt sieben Jahren verurteilt worden. Wegen Ungereimth­eiten bei der Bewertung einzelner Strafen müsse über diese Gesamtstra­fe neu verhandelt und entschiede­n werden, so die BGH-Richter.

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