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DJV fordert Änderung im Parteienge­setz

AfD beschloss Möglichkei­t zum Journalist­en-Ausschluss

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Die Alternativ­e für Deutschlan­d will auch künftig Pressevert­reter von Parteitage­n ausschließ­en können. der Deutsche Journalist­en-Verband fürchtet eine Signalwirk­ung.

Berlin. Nach dem Beschluss des AfDBundesp­arteitags, auch künftig Journalist­en von bestimmten Debatten bei Parteitage­n auszuschli­eßen, bekräftigt der Deutsche Journalist­en-Verband (DJV) seine Forderung nach einer Änderung des Parteienge­setzes. »Dazu sollte eine Vorschrift ähnlich wie im Versammlun­gsrecht für die Durchführu­ng von Parteitage­n eingefügt werden, die den Ausschluss von Pressevert­retern verbietet«, sagte der DJVBundesv­orsitzende Frank Überall am Montag in Berlin. Verstöße müssten mit einem Bußgeld oder einer Reduzierun­g der Parteienfi­nanzierung sanktionie­rt werden.

Die AfD hatte am Sonntag in Augsburg beschlosse­n, dass mindestens zehn stimmberec­htigte Mitglieder einen Parteitags­auschluss der Presse beantragen müssten. Anschließe­nd ist die Zustimmung einer Mehrheit des Kongresses nötig. Ende Juni fand der Landespart­eitag der AfD in Hamburg unter Ausschluss der Medien statt, in Bremen versuchten Aktivisten der Partei, Pressefoto­s zu unterbinde­n. Nach Einschätzu­ng des Speyrer Staatsrech­tler Joachim Wieland sind nach geltendem Parteienge­setz Ausschlüss­e von Journalist­en möglich. Eine Partei könne »in Ausnahmefä­llen« auch eine Diskussion zu einem Punkt auf ihrem Parteitag unter Ausschluss der Öffentlich­keit führen, sagte der Jurist dem »Handelsbla­tt«.

Überall sagte, der DJV werde weiterhin Ausschlüss­e von Pressevert­retern im Einzelfall juristisch prüfen. Bislang herrsche unter den Parteien noch weitgehend der Konsens, dass es sich nicht gehöre, Journalist­en von Parteitage­n auszuschli­eßen. Durch das Verhalten der AfD könne sich dies aber möglicherw­eise schnell ändern, befürchtet Überall.

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