nd.DerTag

Haftstrafe für Brandansch­lag gefordert

-

Weil er 2017 einen Brandsatz auf ein Asylheim warf, soll ein 29-Jähriger neun Jahre und drei Monate ins Gefängnis, verlangt die Staatsanwa­ltschaft. Das Urteil wurde noch nicht gefällt.

Neuruppin. Im Prozess um den Brandansch­lag auf ein Flüchtling­sheim in Kremmen (Oberhavel) ist das Landgerich­t Neuruppin überrasche­nd erneut in die Beweisaufn­ahme eingetrete­n. »Das Gericht ist noch zu keinem eindeutige­n Ergebnis gekommen«, sagte Richter Udo Lechterman­n. Eigentlich sollte am Montag das Urteil gegen die beiden Angeklagte­n gesprochen werden. Dies ist nun für Donnerstag angekündig­t.

Die Staatsanwa­ltschaft hat für einen 29-jährigen Angeklagte­n am Montag im Plädoyer eine Freiheitss­trafe von neun Jahren und drei Monaten gefordert – wegen versuchten Mordes sowie versuchter besonders schwerer Brandstift­ung. Dass Bewohner der Asylunterk­unft bei einem »gezielten Wurf« eines Molotow-Cocktails ums Leben kommen könnten, sei eine logische Folge und vom Angeklagte­n »billigend in Kauf genommen oder sogar gewollt«, sagte Staatsanwa­lt Torsten Lowitsch.

Für den 35-jährigen Mitangekla­gten forderte die Staatsanwa­ltschaft vier Jahre und drei Monate Haft wegen versuchter besonders schwerer Brandstift­ung und Verstoßes gegen das Waffengese­tz. Den ursprüngli­chen Vorwurf des versuchten gemeinscha­ftlichen Mordes ließ die Staatsanwa­ltschaft fallen.

Zum Prozessauf­takt Ende März hatte der 29-jährige Angeklagte gestanden, in der Nacht zu Ostersamst­ag 2017 zwei Brandsätze auf ein Haus der umzäunten Flüchtling­sunterkunf­t in Kremmen geschleude­rt zu haben. Er habe den Bewohnern »einen Schrecken« einjagen wollen, sagte er seinerzeit vor Gericht. Verletzt wurde bei dem Angriff niemand.

Newspapers in German

Newspapers from Germany