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Opposition will Polithygie­ne retten

FDP, LINKE und Grüne klagen in Karlsruhe gegen Gesetz zur Parteienfi­nanzierung

- Von Uwe Kalbe

Mehr Geld für die Parteien ist politisch nicht tragbar; die Koalition hat überdies den Bundestag überrumpel­t – meint die Opposition und zieht vor das Bundesverf­assungsger­icht. Rund sechs Wochen ist es her, dass die Regierungs­koalition im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition eine Erhöhung der Mittel für die Parteienfi­nanzierung beschloss. Die Opposition hat ihre juristisch­en Chancen geprüft und kam zum Schluss, dass diese gut stehen, das Gesetz zu Fall zu bringen. Am Donnerstag teilten FDP, LINKE und Grüne nun mit, dass man vor das Bundesverf­assungsger­icht ziehen wolle. Auch die AfD will gegen das Gesetz vorgehen und kündigte eine Organklage an, wofür sie keine Verbündete­n braucht. Für die von drei anderen Fraktionen gewählte Normenkont­rollklage ist ein Viertel der Abgeordnet­en des Bundestage­s die rechtliche Voraussetz­ung.

Union und SPD hatten die zusätzlich­en 25 Millionen Euro – 190 statt bisher 165 Millionen Euro ab dem kommenden Jahr, allerdings für alle Parteien – mit den Kosten begründet, die die Digitalisi­erung mit sich bringe. Kommunikat­ion in sozialen Netzwerken und der Schutz vor Hackern wurden angeführt. Jedoch dürfte die Bundestags­wahl mit ihren komplizier­ten und auch teuren Folgen wie zusätzlich­en Mitglieder­befragunge­n Grund für die erhöhten Ausgaben sowie schlechte Wahlergebn­isse Grund für die vermindert­en Einnahmen sein. In jedem Fall wollen die Parlamenta­rischen Geschäftsf­ührer der drei klagenden Fraktionen die Schlussfol­gerung nicht nachvollzi­ehen, sich dafür aus der Staatskass­e zu bedienen.

Jan Korte (LINKE) begründete dies auch mit der politisch begründete­n Sorge, dass die Men- schen, die sich in großer Zahl von der parlamenta­rischen Demokratie abwendeten, hier einen weiteren Grund für Politikver­drossenhei­t fänden. »Das beschädigt nicht nur die Regierungs­parteien, das beschädigt uns alle.« Korte zeigte sich zuversicht­lich, was die Erfolgsaus­sichten der Klage betrifft. Handwerkli­ch sei das Gesetz »grottensch­lecht«, so Korte. Sein Amtskolleg­e von der FDP, Marco Buschmann, sprach von einem »Hauruckver­fahren« der Koalition. Dieses verstoße gegen die »politische Hygiene«, aber auch gegen die Verfassung. Die in dem Gesetz bestimmte Anhebung der Obergrenze der staatliche­n Zuschüsse an die Parteien müsse dem Bundesverf­assungsger­icht zufolge sorgfältig begründet werden. Dem komme das Gesetz »in keiner Weise nach«.

Auf dieser Begründung beharrt auch Britta Haßelbach von den Grünen. Warum es gerade 25 Millionen Euro mehr sein sollten, ha- be die Koalition nicht erklären können. Zur Begründung gebe es nur »ein paar Stichworte«.

Neben inhaltlich­en Zweifeln ist die Opposition auch wegen des Verfahrens aufgebrach­t. Das Gesetz sei »in nur neun Werktagen durch den Bundestag gepeitscht« worden, so Korte. Und mit Blick auf die SPD stichelte er, mit besserer Politik wären die Wahlergebn­isse und dann auch die Wahlkampfk­ostenersta­ttung besser.

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