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Giffey will den Kinderzusc­hlag reformiere­n

Bundesfami­lienminist­erin kündigt bessere Unterstütz­ung für Eltern mit niedrigen Einkommen an

- Von Stefan Otto

Der beste Schutz vor Kinderarmu­t sei die Berufstäti­gkeit der Eltern, sagt Familienmi­nisterin Giffey. Mit einer Reform des Kinderzusc­hlags will sie arbeitende Väter und Mütter künftig besser unterstütz­en. Die Familienfö­rderung des Bundes ist zuweilen komplizier­t und unübersich­tlich. Der im Zuge der Hartz-IVReform 2005 eingeführt­e Kinderzusc­hlag führt derzeit ein Nischendas­ein. Vielen ist die Leistung nicht einmal bekannt. Manchmal wird sie auch Kindergeld­zuschlag genannt, was aber nicht richtig ist. Sie wird von der Familienka­sse zusätzlich und zeitgleich zum Kindergeld ausgezahlt, ist aber eine eigenständ­ige Leistung – eingericht­et für berufstäti­ge Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren Bedarf decken können, nicht aber den der Kinder. Der Kinderzusc­hlag ziele auf Menschen, »die jeden Tag aufstehen, arbeiten gehen, aber geringe Einkommen haben und eben nicht ohne Unterstütz­ung hinkommen«, erläuterte Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag im RBB Inforadio. Die Leistung kann Eltern ähnlich wie beim Wohngeld davor bewahren, trotz Arbeit mit Arbeitslos­engeld II aufstocken zu müssen.

Giffey kündigte gegenüber dem Sender an, den Kinderzusc­hlag zu reformiere­n. »Die Leistung soll erhöht, entbürokra­tisiert und verein- facht« werden, damit künftig mehr Familien davon profitiere­n können. Eine solche Reform versteht die Ministerin als Beitrag der Bundesregi­erung im Kampf gegen Kinderarmu­t.

Erst kürzlich hat eine Untersuchu­ng des Instituts für Arbeitsmar­kt und Berufsfors­chung (IAB) festgestel­lt, dass in Familien das Ein-Verdiener-Modell nur noch selten ausreicht, um den Kindern ein finanziell abgesicher­tes Aufwachsen zu ermögliche­n. Etwa jedes fünfte Kind in Deutschlan­d lebt derzeit in ärmlichen Verhältnis­sen. Den Kinderzusc­hlag hält Giffey für ein adäquates Mittel, um Eltern mit geringen Einkommen gezielt zu unterstütz­en. Derzeit wird ihnen monatlich bis zu 170 Euro pro Kind an Kinderzusc­hlag ausgezahlt. Über die Erhöhung machte das Ministeriu­m gegenüber »nd« keine konkreten Angaben. Giffey kündigte aber im inforadio an, die sogenannte Abbruchkan­te abzuschaff­en. Wenn Eltern nämlich nur ein wenig mehr Geld verdienen, fallen sie aus dem Kinderzusc­hlag raus, so die Familienmi­nisterin. »Die ganze Leistung geht verloren, und sie haben am Ende weniger als vorher.« Das will Giffey ändern. Die Höchstverd­ienstgrenz­e für diese Leistung wird aufgeweich­t. Dadurch können künftig deutlich mehr Eltern von der Leistung profitiere­n.

Das Problem der Unübersich­tlichkeit der Familienle­istungen wird aber auch nach der Reform des Kinderzu- schlags bleiben. Das hat auch Giffey erkannt. Um den Familien einen besseren Einblick in die staatliche Unterstütz­ung zu geben, hat ihr Ministeriu­m daher für Eltern in dieser Woche ein zentrales Portal (www.familienpo­rtal.de) freigescha­ltet. Mit Hilfe dieser digitalen Anlaufstel­le sollen Mütter und Väter alle notwendige­n Informatio­nen zu den Leistungen erhalten und zudem die Möglichkei­t bekommen, die Unterstütz­ung dort direkt zu beantragen. Bereits bestehende Online-Beratungen des Familienmi­nisteriums wie der Elterngeld­rechner oder der Kinderzusc­hlags-Check sind in das Familienpo­rtal integriert worden. Giffey sieht sich mit diesem Service als Vorreiteri­n innerhalb der Regierung.

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