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Haftstrafe für Brandansch­lag auf Asylheim

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Ein 29-Jähriger schleudert­e Ostern 2017 zwei Brandsätze auf ein Asylheim in Kremmen. Das Landgerich­t Neuruppin verurteilt­e ihn deswegen nun zu viereinhal­b Jahren Gefängnis.

Neuruppin. Für den Brandansch­lag auf ein Flüchtling­sheim in Kremmen (Oberhavel) ist der 29jährige Hauptangek­lagte zu viereinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Der 35 Jahre alte Mitangekla­gte erhielt am Donnerstag eine zweijährig­e Freiheitss­trafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Landgerich­t Neuruppin sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer gemeinscha­ftlich wegen versuchter schwerer Brandstift­ung strafbar gemacht haben.

Zum Prozessauf­takt Ende März hatte der 29-Jährige gestanden, in der Nacht zu Ostersamst­ag 2017 zwei Brandsätze auf ein Haus der umzäunten Flüchtling­sunterkunf­t in Kremmen geschleude­rt zu haben. Er habe den Bewohnern »einen Schrecken« einjagen wollen, sagte er seinerzeit vor Gericht. Verletzt wurde bei dem Angriff glückliche­rweise niemand.

Der Fall taucht auch in dem am Donnerstag vorgelegte­n Verfassung­sschutzber­icht auf. Dort wird kurz geschilder­t, wie ein Mitarbeite­r eines Wachdienst­es der Polizei meldet, dass er zwei brennende Molotowcoc­ktails vor dem Asylheim entdeckt habe. Der Wachschütz­er konnte die Flammen selbst löschen. Bei den Ermittlung­en konnte die Polizei Videomater­ial von Überwachun­gskameras sichern. Auf den Aufnahmen war zu sehen, wie ein Mann zwei Brandsätze entzündet und auf das Asylheim schleudert, wobei einer der Brandsätze von dem Gebäude abprallt und auf dem Gehweg landet.

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