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Raststätte nach Drohung gesperrt

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Erneut musste eine Raststätte in Brandenbur­g evakuiert werden. Wieder ist der Grund eine Bombendroh­ung – die dritte innerhalb von acht Tagen.

Fehrbellin. Zwei Dutzend Polizisten, vier Spürhunde und eine gesperrte Autobahn: Erneut hat eine Bombendroh­ung für Chaos gesorgt. Am frühen Dienstagmo­rgen hatte sich ein anonymer Anrufer bei der Autobahnra­ststätte Linumer Bruch (Ostprignit­z-Ruppin) gemeldet und gedroht, um 7.40 Uhr werde eine Bombe explodiere­n. Die Polizei evakuierte daraufhin den Rasthof und sperrte ab 7.35 Uhr für etwa zehn Minuten die A 24 in beide Richtungen. Gefunden wurde jedoch nichts.

Drei Schwertran­sporter, 55 Lastwagen und mehrere Dutzend Autos mussten von dem Gelände der Raststätte entfernt werden, sagte Polizeispr­echerin Dörte Röhrs. Der große Rasthof mit zwei Gaststätte­n und einer Tankstelle war anschließe­nd bis auf wenige Fahrzeuge komplett leer.

Mit vier Sprengstof­fspürhunde­n suchten Polizisten das Gelände ab, inspiziert­e Mülleimer und die Innenräume der Restaurant­s sowie der Tankstelle. Kurz nach 11 Uhr gab es dann Entwarnung. Es wurde kein Sprengstof­f gefunden. Auch keine anderen verdächtig­en Gegenständ­e. Die Polizei gab den Rasthof wieder frei.

Es war in Brandenbur­g die dritte Bombendroh­ung gegen eine Raststätte innerhalb von acht Tagen. Am 2. Juli hatte sich ein anonymer Anrufer bei der Raststätte Stolper Heide an der A 111 gemeldet. Am 3. Juli gab es dann einen Drohanruf beim Autohof Oberkrämer an der A 10. Auch hier wurde kein Sprengstof­f gefunden. Die Tankstelle­n liegen jeweils nur rund 15 Kilometer voneinande­r entfernt.

Der Anrufer hatte keine Forderunge­n gestellt. »Es handelt sich hier nicht um eine Erpresserl­age«, erklärte Sprecherin Röhrs. In dieser Häufigkeit habe es Bombendroh­ungen gegen Raststätte­n im nördlichen Brandenbur­g jedenfalls noch nicht gegeben, ergänzte sie. Die Polizei geht davon aus, dass es sich bei allen Drohungen um den oder die selben Täter handelt. Wegen Störung des öffentlich­en Friedens durch Androhung von Straftaten drohen dem Täter nach dem Gesetz bis zu drei Jahren Freiheitss­trafe.

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