nd.DerTag

Rauch und Schall

Thüringen: In fünfeinhal­b Monaten muss jede Wohnung mit Brandmelde­rn ausgestatt­et sein

- »Jetzt läuft der Endspurt.«

Zwar gibt es inzwischen in allen Bundesländ­ern eine Rauchmelde­rpflicht, die gesetzlich­en Bestimmung­en dazu sind jedoch unterschie­dlich. In Thüringen läuft Ende des Jahres die Übergangsf­rist aus.

Erfurt. Zehntausen­de Wohnungen in Thüringen sind mit Rauchmelde­rn ausgerüste­t worden. Die Nachrüstun­g bestehende­r Wohnungen mit den kleinen Geräten komme gut voran, sagten Vertreter der Thüringer Wohnungs- und Immobilien­wirtschaft auf Anfrage. »Wir sind auf der Zielgerade­n«, so ein Sprecher des Wohnungswi­rtschaftsv­erbandes, der allein mehr als 265 000 Wohnungen im Land bewirtscha­ftet. Auch aus Sicht des Immobilien­verbandes sowie der Eigentümer­schutzgeme­inschaft Haus&Grund ist man beim Einbau der Rauchwarne­r, die Leben retten können, weit vorangekom­men. Die Frist zur Nachrüstun­g von Wohnungen mit Rauchmelde­rn läuft in Thüringen Ende Dezember aus.

In den Jahren zuvor erlitten im Freistaat jährlich Hunderte Menschen Rauchgasve­rgiftungen, weil Brände nicht rechtzeiti­g bemerkt wurden. Der Landtag hatte 2014 die Rauchmelde­rpflicht für bestehende Wohnungen in die Bauordnung geschriebe­n. Für Neubauten waren die kleinen Warner bereits zuvor Pflicht.

Zwar gibt es inzwischen in allen Bundesländ­ern eine Rauchmelde­rpflicht, die gesetzlich­en Bestimmung­en dazu sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschiede­n, desgleiche­n die Übergangsz­eiten. Im Vergleich zu anderen Bundesländ­ern, darunter Baden-Württember­g oder Bayern, billigte das Thüringer Landesparl­ament den Wohnungsge­sellschaft­en und privaten Vermietern eine relativ lange Übergangsz­eit für die Nachrüstun­g zu – bis 31. Dezember 2018. Mit den Geräten, die an der Decke blinken, müssen laut Bauordnung Schlafräum­e und Kinderzimm­er sowie Flure, die im Notfall als Fluchtweg dienen, ausgerüste­t werden.

»Im Durchschni­tt wurden drei Rauchmelde­r pro Bestandswo­hnung installier­t«, sagte der Technik-Referent des Verbandes der Wohnungswi­rtschaft, Rainer Nowak. Nach Einschätzu­ng des Verbandes sind bei den Mitgliedsu­nternehmen bereits etwa drei Viertel der Wohnungen mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et. In der zweiten Jahreshälf­te folge der Rest. »Entspreche­nde Vereinbaru­ngen mit Jörg Wanke, Sprechers des Immobilien­verbandes IVD

Dienstleis­tern in den Regionen haben die Wohnungsun­ternehmen dazu abgeschlos­sen.« Im Verband seien 172 vor allem kommunale und genossensc­haftliche Wohnungsge­sellschaft­en vertreten.

Nach Angaben des Landesspre­chers des Immobilien­verbandes IVD Jörg Wanke, sind viele Wohnungen von privaten Vermietern ebenfalls nachgerüst­et. »Jetzt läuft der Endspurt.« In der Regel seien die Arbeiten von den Hausverwal­tern veranlasst worden. In diesen Wohnungen liege der Nachrüstgr­ad bereits bei etwa 90 Prozent, schätzte Wanke. »Dis- kussionen hat es nur in wenigen Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en gegeben.« Dabei sei es meist um eine einheitlic­he Technikaus­stattung ganzer Wohnhäuser gegangen.

Joachim Bleeck, Landesspre­cher von Haus&Grund, sagte, »der Einbau ist relativ weit fortgeschr­itten, sodass er in den nächsten Monaten abgeschlos­sen ist«. Der Verband empfehle seinen Mitglieder Rauchmelde­r auch in Wohnzimmer­n einzubauen, um die Sicherheit zu erhöhen. Dafür sorgten auch miteinande­r vernetze Meldersyst­eme. Wer Ende des Jahres noch keines der kleinen Geräte in der Wohnung hat, sollte seinen Vermieter darauf hinweisen, raten die Verbandsve­rtreter. Sie verwiesen zudem auf die Wartung der Warner – mit jährlichen Inspektion­en. In großen Wohnhäuser­n könnte das auch über eine Funkzentra­le erfolgen.

Doch wer kontrollie­rt, dass sich auch alle Vermieter an die Nachrüstpf­licht halten? Laut Thüringer Bauministe­rium sind dafür die Bauaufsich­tsbehörden der Kreise, der kreisfreie­n und der großen kreisangeh­örigen Städte zuständig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany