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Streit um Bäderregel­ung vor Gericht

Verkaufsof­fene Sonntage im Nordosten betreffen 77 Orte

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Greifswald. Der jahrelange Streit um die Bäderregel­ung in Mecklenbur­g-Vorpommern findet sein Ende vor Gericht. Am Mittwoch nimmt sich das Oberverwal­tungsgeric­ht in Greifswald in mündlicher Verhandlun­g der Auseinande­rsetzung um die verkaufsof­fenen Sonntage in den Kur- und Erholungso­rten an.

Der Gewerkscha­ft ver.di geht es um den Schutz der arbeitsfre­ien Sonntage, ein Verfassung­sgut. Wirtschaft­sministeri­um, Handel und die Tourismusb­ranche sehen in der Bäderregel­ung dagegen die Möglichkei­t, den Gästen auch an Sonn- und Feiertagen ein Warenangeb­ot unterbreit­en zu können. Dies sei ein für Urlauber notwendige­r Service.

In 77 Orten Mecklenbur­g-Vorpommern­s dürfen zwischen Mitte März und Anfang November die Läden auch sonntags öffnen, das gilt jedoch nicht für Baumärkte, Möbel- und Autohäuser. Nach

Die Gewerkscha­ft ver.di schätzt die Zahl der betroffene­n Mitarbeite­r auf bis zu 20 000.

Schätzunge­n von ver.di liegt die Zahl der betroffene­n Mitarbeite­r bei bis zu 20 000. Die Gewerkscha­ft führt als Argument für ihre Ablehnung unter anderem einen »gesellscha­ftlichen Biorhythmu­s« an. Es geht ihr vor allem um den Schutz der Angestellt­en.

Die Befürworte­r der Sonntagsöf­fnung weisen unter anderem auf die unterschie­dliche Haltung von ver.di in Schleswig-Holstein und Mecklenbur­g-Vorpommern hin. Im nördlichen Nachbarlan­d ist die Regelung mit Zustimmung von ver.di deutlich lockerer. Dort dürfen in den kommenden fünf Jahren Läden in 95 Städten und Gemeinden vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis zum 8. Januar sonntags jeweils sechs Stunden lang öffnen.

Für ver.di sind die Voraussetz­ungen in beiden Ländern völlig unterschie­dlich und ließen sich deshalb nicht vergleiche­n. »Vielleicht gibt es beim Oberverwal­tungsgeric­ht ein feines Gespür dafür, dass man gleiche Verhältnis­se auch gleich bewerten muss«, erklärt dagegen der Geschäftsf­ührer des Landestour­ismusverba­nds, Bernd Fischer, als Befürworte­r der Sonntagsöf­fnung.

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