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Kein Anspruch auf Aufhebung rechtswidr­iger Bescheide

Gericht zu Altanschli­eßern in Brandenbur­g

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Seit Jahren tobt in Brandenbur­g ein juristisch­er Streit um rechtswidr­ige Beiträge der Bürger für alte Kanalansch­lüsse durch alle Gerichtsin­stanzen. Vor dem Verwaltung­sgericht Frankfurt (Oder) gab es für die sogenannte­n Altanschli­eßer erneut eine Niederlage.

Bescheide für alte Kanalansch­lüsse bleiben nach einem Urteil des Verwaltung­sgerichts Frankfurt (Oder) auch dann gültig, wenn sie rechtswidr­ig erhoben wurden. Weder die Verwaltung noch der Gesetzgebe­r seien verpflicht­et, Verwaltung­sakte rückwirken­d aufzuheben, erklärte das Gericht in einem am 7. Juni 2018 veröffentl­ichten Urteil.

Nach Angaben von Gerichtssp­recherin Ulrike Weiland ist es das erste Urteil in einem solchen Fall der sogenannte­n Altanschli­eßer in Brandenbur­g. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Denn wegen der grundsätzl­ichen Bedeutung der Klage ließen die Richter die Revision zum Oberverwal­tungsgeric­ht Berlin-Brandenbur­g zu.

Die Richter erklärten zwar, dass das Heranziehe­n des Klägers zur Zahlung eines Beitrags für seinen alten Kanalansch­luss nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts rechtswidr­ig war. Doch der Kläger sei gegen den Bescheid nicht vorgegange­n, so dass dieser bestandskr­äftig wurde.

Erst mehr als vier Jahre später beantragte der Kläger die Rücknahme des Bescheids, nachdem das Bundesverf­assungsger­icht im Herbst 2015 die Bescheide für Kanalansch­lüsse, die vor dem Jahr 2000 gebaut worden waren, für verfassung­swidrig erklärt habe. Zu Recht habe der Wasserverb­and diese Aufhebung abgelehnt, urteilten die Richter.

Der kommunalpo­litische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven Petke, erklärte, die Landesregi­erung müsse nun auf politische­m Wege für Rechtsfrie­den sorgen. »Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Ver- trauen in die Verbände, die Kommunen, die Verwaltung, die Landesregi­erung, den Landtag und die Justiz in Brandenbur­g gesetzt hatten, jetzt die Dummen sind«, meinte Petke.

»Dieses Urteil war leider zu erwarten, weil das Verwaltung­sgericht Frankfurt (Oder) eine lange Tradition regierungs­freundlich­er Urteile hat«, sagte der Landtagsab­geordnete Péter Vida von BVB/Freie Wähler, der sich seit Langem für die Rückzahlun­g rechtswidr­iger Beiträge der Altanschli­eßer einsetzt. Er setze weiter darauf, dass der Bundesgeri­chtshof in diesen Fällen die Staatshaft­ung zulasse.

Das Brandenbur­ger Oberlandes­gericht hatte im April in einem Musterverf­ahren entschiede­n, dass die Staatshaft­ung im Fall der Altanschli­eßer nicht greife. Auf diesem Wege könnten die Bürger keinen Schadeners­atz verlangen, weil die Verbände die Beiträge nach damals gültiger Rechtslage erhoben hätten, urteilten die Richter. Die Rechtskraf­t von Bescheiden könne auch nicht mit einer Klage auf Staatshaft­ung unterlaufe­n werden. Doch gegen dieses Urteil wurde beim Bundesgeri­chtshof Revision eingelegt. dpa/nd

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Foto: imago/blickwinke­l Der Streit der Altanschli­eßer über die anteilige Kostenüber­nahme für Kanalansch­lüsse geht in die nächste Runde.

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