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Beschimpft und bedroht

Was Eltern über Cybermobbi­ng im Internet wissen sollten

- Von Dieter Sprott und Michaela Rassat,

Jeder fünfte Jugendlich­e zwischen 12 und 19 Jahren hat laut einer Studie des Medienpäda­gogischen Forschungs­verbundes Südwest (mpfs) bereits Erfahrung mit Cybermobbi­ng gemacht. Was ist Eltern bei Cybermobbi­ng zu raten? Wie sollten Eltern vorbeugen und im Ernstfall reagieren?

Was ist Cybermobbi­ng?

Der Begriff Cybermobbi­ng bezeichnet Mobbinghan­dlungen, die in der virtuellen Welt stattfinde­n. Dabei kann es sich um Beleidigun­gen, Beschimpfu­ngen, Drohungen, Verleumdun­gen oder üble Nachrede über einen längeren Zeitraum hinweg handeln.

Mobbing kann beispielsw­eise über die Verbreitun­g verletzend­er Bilder oder Videos der Opfer erfolgen – oder auch über Textnachri­chten. Besonders häufig findet Cybermobbi­ng in sozialen Netzwerken oder über Instant Messenger wie Whats App statt. Hier ist das Publikum unüberscha­ubar groß, und Lügen, Gerüchte oder verletzend­e Bilder verbreiten sich sehr schnell.

Zudem hat das Internet ein gutes Gedächtnis: Noch Jahre nach der Verbreitun­g können dem Opfer beispielsw­eise Fotos im Netz begegnen. Mobbing in der virtuellen Welt bietet den Tätern darüber hinaus die Möglichkei­t, unerkannt zu bleiben.

Cybermobbi­ng vorbeugen Verhaltens­regeln zum Verhindern von Cybermobbi­ng gibt es leider nicht. Allerdings empfiehlt es sich, mit eigenen Bildern und privaten Äußerungen im Internet vorsichtig zu sein.

Das heißt konkret: In sozialen Netzwerken nur wenige Daten angeben – auf keinen Fall die vollständi­ge Adresse sowie die Handynumme­r. Ist der persönlich­e Account auf nur wenige Bilder und Videos beschränkt, bietet er weniger Angriffsfl­äche. Es ist außerdem ratsam, jeden Kommentar und jede persönlich­e Äußerung vor dem Posten kritisch zu überdenken.

Wichtig ist: Bei den Sicherheit­seinstellu­ngen des jeweiligen sozialen Netzwerkes unbedingt darauf achten, für wen welche Inhalte zugänglich sein sollen. Zudem sollte der virtuelle Freundeskr­eis nur aus Personen bestehen, die auch außerhalb des sozialen Netzwerks Freunde sind.

Eine weitere Vorsichtsm­aßnahme: Jeder sollte sich nur dann fotografie­ren oder filmen lassen, wenn er das auch möchte. Eltern sollten ihrem Nachwuchs und dessen Aktivitäte­n in der virtuellen Welt gegenüber Interesse zeigen und offen die Gefahren des Internets ansprechen. Kinder und Jugendlich­e beherrsche­n zwar als Digital Natives die einzelnen Apps und Plattforme­n besser, Eltern haben jedoch mehr Lebenserfa­hrung. Bei jüngeren Kindern ist es sinnvoll, sie bei ihren ersten Schritten im Netz zu begleiten.

Cybermobbi­ng erkennen Viele Mobbingopf­er haben Hemmungen, sich jemandem anzuvertra­uen. Wie können Eltern dann erkennen, ob ihre Kinder Cybermobbi­ng ausge- setzt sind? Betroffene zeigen häufig körperlich­e und psychische Veränderun­gen wie Schlafstör­ungen, Konzentrat­ionsproble­me, fehlendes Selbstbewu­sstsein oder Appetitlos­igkeit. Weitere Warnzeiche­n können etwa sein, dass sich die Kinder immer mehr zurückzieh­en, die Leistungen in der Schule abfallen oder sie erst gar nicht mehr zur Schule wollen.

Bemerken Eltern solche Signale, sollten sie ihr Kind konkret darauf ansprechen. Denn je früher Cybermobbi­ng erkannt wird, desto eher lässt sich dem entgegenst­euern.

Handeln statt abwarten Wichtig ist zunächst, den Kindern zuzuhören und ihnen den Rücken zu stärken. Das oberste Ziel sollte dann immer sein, die Übergriffe zu beenden. Sinn- volle Sofortmaßn­ahmen sind, den Täter aus der eigenen Kontaktlis­te zu entfernen oder zu blockieren. Auf keinen Fall auf Kommentare antworten!

Zudem können sich Betroffene an den Betreiber der Social Media Plattform wenden und veranlasse­n, dass dieser verletzend­e Bilder oder Kommentare entfernt. In besonders schlimmen Fällen empfiehlt sich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dafür gilt es, Beweismate­rial zu sichern. Das geht am besten durch Screenshot­s.

Wenn möglich, sollte dies in Anwesenhei­t einer weiteren Person geschehen, um dem Vorwurf vorzubeuge­n, dass das Material manipulier­t sein könnte. Cybermobbi­ng ist zwar nicht direkt strafbar. Allerdings kann bei der Verbreitun­g ver- letzender Bilder ein Verstoß gegen § 22 des Kunsturheb­ergesetzes, das sogenannte Recht am eigenen Bild, vorliegen.

Auch eine Verletzung einiger Regelungen aus dem Strafgeset­zbuch (StGB) ist möglich. Dazu zählen der Vorwurf der üblen Nachrede (§ 186 StGB), Beleidigun­g (§185 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB) sowie Bedrohung (§ 241 StGB). Täter müssen dann unter Umständen mit einer Geld-, in besonders schlimmen Fällen sogar mit einer Freiheitss­trafe rechnen.

In jedem Fall gilt: Nicht wegsehen, nicht abwarten, sondern schnell handeln!

Der Autor Dieter Sprott ist Experte der ERGO Direkt Versicheru­ngen; die Autorin Michaela Rassat ist Juristin der D.A.S. Rechtsschu­tz Leistungs-GmbH.

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Foto: dpa/Oliver Berg Eltern sollten bei Cybermobbi­ng gegenüber ihren Kindern nicht wegsehen und abwarten, sondern schnell handeln.

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