nd.DerTag

Vor Immatrikul­ation Nachweis einer Krankenver­sicherung

Tipps für Studenten

-

Die Frage zum Krankenver­sicherungs­schutz stellt sich den meisten Neustudent­en erst zum Zeitpunkt der Immatrikul­ation. Verlangt wird der Nachweis eines Krankenver­sicherungs­schutzes. Ohne Vorlage einer solchen Versicheru­ngsbeschei­nigung erfolgt keine Immatrikul­ation. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) hin.

Studienanf­änger sollten deshalb bereits jetzt eine derartige Bescheinig­ung von ihrer gesetzlich­en oder privaten Krankenver­sicherung abfordern.

Bei gesetzlich versichert­en Eltern ist der Studienanf­änger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr­es kostenfrei familienve­rsichert. Eine beitragsfr­eie Familienve­rsicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßig­e Einkommen des Studenten – sofern er seinen Lebensunte­rhalt durch einen Nebenjob mitfinanzi­eren muss, der unter 435 Euro im Monat liegt bzw. bei einer geringfügi­gen Beschäftig­ung (Minijob) 450 Euro nicht überschrei­tet.

Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdie­nt, sollte unbedingt darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beanspruch­t. Die Nebentätig­keit darf wöchentlic­h nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterfe­rien statt. Bei regelmäßig höherem Verdienst und ab dem 26. Lebensjahr ist die studentisc­he Krankenver­sicherung die Alternativ­e.

Für sogenannte Langzeitst­udenten gilt zu beachten, dass die »kostengüns­tige« studentisc­he Krankenver­sicherung nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemest­ers – oder je nachdem was früher eintritt – längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahr­s in Anspruch genommen werden kann. Danach steht die Alternativ­e, sich freiwillig gesetzlich oder privat kranken zu versichern. vzsa/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany