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Wer haftet für die Folgen?

Fahrgast im Bus stürzt

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Wer haftet, wenn ein Fahrgast in einem Linienbus stürzt und sich verletzt? Zu dieser Frage hat das Oberlandes­gericht (OLG) München am 22. Juni 2018 eine außergeric­htliche Einigung angeregt.

In dem Prozess geht es um einen Mann, der 2012 in einem Linienbus in Ingolstadt nach einer Vollbremsu­ng schwer stürzte und sich die Schulter brach. Seine Berufsgeno­ssenschaft verklagte den Busfahrer und die Ingolstädt­er Verkehrsge­sellschaft. Laut Vorschlag sollen die Beklagten 30 Prozent der Haftung übernehmen. Bis September soll eine Einigung vorliegen, andernfall­s entscheide­t das OLG.

Das Landgerich­t Ingolstadt hat die Klage 2017 abgelehnt, wogegen die Klägerin Berufung einlegte. Nach Überzeugun­g des Landgerich­ts war der Mann am Sturz selbst schuld, schließlic­h habe er sich zum Zeitpunkt der Vollbremsu­ng nicht festgehalt­en. In einem Video aus dem Bus, das in der Gerichtsve­rhandlung abgespielt wurde, ist zu sehen, wie der Mann sich nach dem Entwerten seiner Fahrkarte locker gegen den Automaten lehnt mit Blick entgegen der Fahrtricht­ung.

Als der Fahrer bremste, wurde der Mann »durch den ganzen Bus geschleude­rt«, wie der Vorsitzend­e Richter sagte. Zuvor war ein laut Zeugenauss­agen betrunkene­r Fußgänger vor den Bus gelaufen.

In der Verhandlun­g ging es vor allem darum, dass sich die Angaben des Busfahrers teilweise widersprec­hen. So ist laut Richter noch nicht klar, ob die Vollbremsu­ng vermeidbar gewesen war. Es sei fraglich, ob der Busfahrer vorher zu sehr beschleuni­gt hatte. dpa/nd

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