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Arbeitskam­pf kann weiter gehen

Landesarbe­itsgericht: Streik bei Neuer Halberg Guss ist legal

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Frankfurt am Main. Der Streik beim Autozulief­erer Neue Halberg Guss (NHG) kann weitergehe­n. Das Landesarbe­itsgericht Hessen lehnte am Montag in zweiter Instanz einen Eilantrag ab, mit dem das Unternehme­n den seit einem Monat laufenden Arbeitskam­pf stoppen wollte. Zuvor hatte das Arbeitsger­icht Frankfurt eine einstweili­ge Verfügung verwehrt.

Der Leiter des IG-Metall-Bezirks Mitte, Jörg Köhlinger, forderte die Geschäftsf­ührung nach der Entscheidu­ng auf, an den Verhandlun­gstisch zurückzuke­hren. Die Gespräche könnten und müssten bereits am Dienstag weitergehe­n. Die rund 2200 Beschäftig­ten in Saarbrücke­n und Leipzig streiken seit dem 14. Juni für höhere Abfindunge­n und Beschäftig­ungsgesell­schaften im Fall von Entlassung­en.

Der Hersteller von Motorblöck­en und Antriebswe­llen gehört seit Jahresbegi­nn zur bosnisch-deutschen Prevent-Gruppe der Familie Hastor, die sich mit dem VW-Konzern erbittert um Lieferkond­itionen gestritten und Aufträge verloren hat. Das Management will das NHG-Werk Leipzig mit 700 Beschäftig­ten Ende 2019 schließen. Im Werk Saarbrücke­n mit rund 1500 Beschäftig­ten wurde zuletzt ein Abbau von 300 Jobs erwogen.

Mittlerwei­le stehe der Fortbestan­d des gesamten Unternehme­ns auf dem Spiel, erklärte die Geschäftsf­ührung. Wegen des anhaltende­n Streiks erwarte man, dass kurzfristi­g weitere Kunden ihre Aufträge abziehen. Damit würden unwiderruf­lich Arbeitsplä­tze zur Konkurrenz verlagert. Man stehe kurzfristi­g für Gespräche zur Verfügung, um den Streik zu beenden und eine wirtschaft­lich tragfähige Lösung zu finden.

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