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Opfer rechter Gewalt sollen bleiben dürfen

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In Brandenbur­g sind bisher drei Anträge auf ein Bleiberech­t für ausreisepf­lichtige Ausländer gestellt worden, die Opfer rechter Gewalt wurden.

Potsdam. Drei Anträge auf Erteilung des Bleiberech­ts würden derzeit von den zuständige­n Ausländerb­ehörden und weiteren Behörden geprüft, sagte ein Sprecher des Innenminis­teriums am Montag in Potsdam auf Anfrage. Brandenbur­g war vor rund anderthalb Jahren das erste Bundesland, das entspreche­nde Bleiberech­tsregelung­en aus humanitäre­n Gründen eingeführt hatte.

Die Möglichkei­t eines Bleiberech­ts für Opfer rechter Gewalt wurde Ende 2016 durch einen Erlass des brandenbur­gischen Innenminis­teriums geregelt. Der Landtag hatte zuvor im April 2016 die Landesregi­erung aufgeforde­rt, ein solches Bleiberech­t einzuführe­n. Den Angaben zufolge müssen die Ausländerb­ehörden dem Innenminis­terium jeweils zum 1. Juli berichten, wie viele Aufenthalt­stitel oder Duldungen für Opfer rechtsmoti­vierter Gewaltstra­ftaten auf der Grundlage des Erlasses vom 21. Dezember 2016 erteilt wurden.

Um zu einer sinnvollen Bewertung der »immer noch recht neuen Regelung« zu kommen, sei noch mehr Zeit nötig, hieß es im Innenminis­terium. Derzeit zeige sich jedoch angesichts der eher niedrigen Antragszah­len, dass ein im Vorfeld von manchen befürchtet­er Missbrauch der Bleiberech­tsregelung bislang nicht festgestel­lt werden könne.

Sogenannte Dublin-Fälle, in denen Flüchtling­e wieder ausreisen müssen, weil sie zuvor bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben, sind von der Bleiberech­tsregelung für Opfer rechter Gewalt ausgeschlo­ssen. In solchen Fällen soll dem Erlass zufolge das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) gebeten werden, gegebenenf­alls auf eine Abschiebun­g zu verzichten und ein Asylverfah­ren in Deutschlan­d möglich zu machen.

Ebenfalls von dem Bleiberech­t ausgeschlo­ssen sind Opfer rechter Gewalt, die die Gewalttat selbst ausgelöst haben. Auch wer schwere Straftaten, Kriegsverb­rechen oder Verbrechen gegen die Menschlich­keit begangen hat oder als Gefahr für die Allgemeinh­eit oder die Sicherheit der Bundesrepu­blik gilt, kann kein Bleiberech­t als Opfer rechter Gewalt bekommen.

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