Weil sie genervt war
Im Kampf gegen Zigarettenrauch hat Paris sechs öffentliche Grünanlagen testweise zu Nichtraucher-Parks erklärt. Zunächst soll dort zunächst vier Monate nicht geraucht werden – die Stadt will damit gegen das Passivrauchen vorgehen, aber auch die Sauberkeit verbessern. An den Eingängen der Parks und Gärten weisen Schilder auf die neue Regel hin. Es handelt sich überwiegend um kleinere Grünanlagen, etwa den versteckt gelegenen Anne-Frank-Garten in der Nähe des Kunstmuseums Centre Pompidou oder den 1000 Quadratmeter großen Jardin Yilmaz Güney im zehnten Stadtbezirk. Die großen, auch von vielen Paris-Urlaubern frequentierten Parks wie der Tuileriengarten neben dem Louvre-Museum oder der Jardin du Luxembourg sind nicht betroffen. Der Anfang des Monats vom Stadtrat beschlossene Test läuft seit vergangener Woche, Bußgelder für Raucher sind dabei allerdings nicht vorgesehen. Nach vier Monaten sollen die Erfahrungen ausgewertet werden – dann könnte auch über ein dauerhaftes Verbot gesprochen werden.
von ihrem Partner, hat eine Frau aus Euskirchen den Notruf gewählt. Die 30-Jährige erzählte der Polizei laut einer Mitteilung allerdings zunächst, dass ihr Partner sie geschlagen habe. Die Beamten waren wie immer in Fällen möglicher häuslicher Gewalt schnell vor Ort. Dort gab die Frau allerdings an, die Geschichte frei erfunden zu haben. Ihr Partner sei ihr »auf die Nerven gegangen«. Der Frau droht nun ein Verfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat und des Missbrauchs des Notrufs.
Ein Bestatter aus Schweinfurt soll Verstorbene zu Übungszwecken ins Bundesausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt gebracht haben – und zwar ohne das Wissen der Angehörigen. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ermittelt deshalb wegen Störung der Totenruhe gegen den Mann, wie die Leitende Oberstaatsanwaltin Ursula Haderlein am Donnerstag sagte. Eine entsprechende Anzeige sei zu Jahresbeginn erstattet worden, so Haderlein. Verstorbene dürften nicht »gegen den oder ohne den Willen der Totensorgeberechtigten« weggebracht werden, sagte Haderlein weiter. Das gelte als Störung der Totenruhe. Als Totensorgeberechtigte gelten üblicherweise die Angehörigen. Nun müsse geklärt werden, was im Einzelnen passiert ist, was die Angehörigen wussten und welche Behandlung an den Leichen vorgenommen wurde.