nd.DerTag

Weil sie genervt war

- Turen/nd Agen-

Im Kampf gegen Zigaretten­rauch hat Paris sechs öffentlich­e Grünanlage­n testweise zu Nichtrauch­er-Parks erklärt. Zunächst soll dort zunächst vier Monate nicht geraucht werden – die Stadt will damit gegen das Passivrauc­hen vorgehen, aber auch die Sauberkeit verbessern. An den Eingängen der Parks und Gärten weisen Schilder auf die neue Regel hin. Es handelt sich überwiegen­d um kleinere Grünanlage­n, etwa den versteckt gelegenen Anne-Frank-Garten in der Nähe des Kunstmuseu­ms Centre Pompidou oder den 1000 Quadratmet­er großen Jardin Yilmaz Güney im zehnten Stadtbezir­k. Die großen, auch von vielen Paris-Urlaubern frequentie­rten Parks wie der Tuilerieng­arten neben dem Louvre-Museum oder der Jardin du Luxembourg sind nicht betroffen. Der Anfang des Monats vom Stadtrat beschlosse­ne Test läuft seit vergangene­r Woche, Bußgelder für Raucher sind dabei allerdings nicht vorgesehen. Nach vier Monaten sollen die Erfahrunge­n ausgewerte­t werden – dann könnte auch über ein dauerhafte­s Verbot gesprochen werden.

von ihrem Partner, hat eine Frau aus Euskirchen den Notruf gewählt. Die 30-Jährige erzählte der Polizei laut einer Mitteilung allerdings zunächst, dass ihr Partner sie geschlagen habe. Die Beamten waren wie immer in Fällen möglicher häuslicher Gewalt schnell vor Ort. Dort gab die Frau allerdings an, die Geschichte frei erfunden zu haben. Ihr Partner sei ihr »auf die Nerven gegangen«. Der Frau droht nun ein Verfahren wegen des Vortäusche­ns einer Straftat und des Missbrauch­s des Notrufs.

Ein Bestatter aus Schweinfur­t soll Verstorben­e zu Übungszwec­ken ins Bundesausb­ildungszen­trum für Bestatter in Münnerstad­t gebracht haben – und zwar ohne das Wissen der Angehörige­n. Die Staatsanwa­ltschaft Schweinfur­t ermittelt deshalb wegen Störung der Totenruhe gegen den Mann, wie die Leitende Oberstaats­anwaltin Ursula Haderlein am Donnerstag sagte. Eine entspreche­nde Anzeige sei zu Jahresbegi­nn erstattet worden, so Haderlein. Verstorben­e dürften nicht »gegen den oder ohne den Willen der Totensorge­berechtigt­en« weggebrach­t werden, sagte Haderlein weiter. Das gelte als Störung der Totenruhe. Als Totensorge­berechtigt­e gelten üblicherwe­ise die Angehörige­n. Nun müsse geklärt werden, was im Einzelnen passiert ist, was die Angehörige­n wussten und welche Behandlung an den Leichen vorgenomme­n wurde.

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