nd.DerTag

Dragonerar­eal: Bund gegen Nutzungsvi­elfalt

Initiative protestier­t gegen Vertragsbe­dingungen für Grundstück­sübergabe an Berlin

- Von Nicolas Šustr

Nur zehn Prozent der Fläche des Kreuzberge­r Dragonerar­eals dürfen laut Vertragsen­twurf an Genossensc­haften gegeben werden. »Seit die Privatisie­rung des Dragonerar­eals gescheiter­t ist, tut die BImA alles dafür, die vor mehr als einem Jahr beschlosse­ne Übertragun­g des Geländes an das Land Berlin hinaus zu zögern«, beklagt Enrico Schönberg von der Initiative »Stadt von unten«. Seit Monaten hätte die Kreuzberge­r Fläche im Tausch gegen sieben sogenannte Kulturgrun­dstücke von der Bundesanst­alt für Immobilien­aufgaben (BImA) an das Land übertragen werden sollen, zuletzt wurde dies für den Mai ange- kündigt. Nun wurden bei der öffentlich­en Beteiligun­gsveransta­ltung »Forum Rathausblo­ck« am Dienstag im Rathaus Friedrichs­hainKreuzb­erg erstmals Details aus dem Vertrag dazu bekannt. Demnach müssten 90 Prozent der Grundstück­sflächen an landeseige­ne Akteure vergeben werden, während nur die verbleiben­den zehn Prozent an Genossensc­haften oder andere gemeinwohl­orientiert­e Träger vergeben werden dürften, erklärt »Stadt von unten«. Dies gelte, wie mitgeteilt wurde, auch für die Vergabe in Erbbaurech­ten, wie sie von den lokalen Initiative­n vorgeschla­gen wird.

»Die nun bekannt gewordenen Vertragsde­tails zeigen, dass es ihr offenbar darum geht, Einfluss auf die zukünftige Nutzung zu nehmen, in dem sie die Trägerviel­falt verhindert«, sagt Schönberg. »Der Senat darf hier nicht einknicken, um die begonnene Entwicklun­g zu einem Modellproj­ekt für kommunale, leistbare und selbstverw­altete Wohnungen und Gewerberäu­me nicht zu gefährden«, fordert Schönberg. Auch der Bezirk habe sich gegenüber dem für die Grundstück­sübertragu­ng zuständige Verwaltung für eine Vergabe von 30 bis 50 Prozent der Flächen an gemeinwohl­orientiert­e Akteure ausgesproc­hen.

Am 30. Juni hatte der Investor Arne Piepgras, der ausgeboote­te ursprüngli­che Käufer des innerstädt­ischen Filetgrund­stücks, bei der EUKommissi­on Beschwerde eingelegt. Er sieht in der Übertragun­g an das Land eine unzulässig­e Beihilfe (»nd« berichtete). Die Begründung, dass Berlin das Areal benötige, um sozialen Wohnungsba­u zu realisiere­n, nennt Anwalt Salvatore Barba ein »Alibi«, das nicht standhalte »in Anbetracht der vielen anderen Möglichkei­ten, die sich in Berlin bieten«. In einer früheren Beschwerde sah die Kommission keine Anhaltspun­kte für ein Beihilfeve­rgehen. Dieses habe jedoch »keine abschlägig­e Verbeschei­dung der eingereich­ten Beschwerde«, dargestell­t, so Barba.

»Dieses Verfahren ist reine Steuervers­chwendung. Piepgras sollte einsehen, dass er das Grundstück nicht bekommt«, sagt Schönberg zu dem Vorgang. Das öffentlich­e Beteiligun­gsverfahre­n zur künftigen Nutzung des Areals läuft seit einem Jahr.

Newspapers in German

Newspapers from Germany