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Inklusion an der Uni

- uni-hamburg.de). europa-uni.de) Lena Tietgen

Die Halbherzig­keit, mit der Inklusion betrieben wird, macht auch vor Hochschule­n nicht halt. Obgleich der Makel schwindet, sind psychische Erkrankung­en nach wie vor ein Tabuthema an vielen Universitä­ten. Eine Ausnahme ist die Universitä­t Hamburg mit ihrer Beratungss­telle zur »Hilfe und Orientieru­ng für psychisch erkrankte Studierend­e« (HOPES). Bereits 2012 ist die Einrichtun­g in Kooperatio­n mit der »Koordinati­on für die Belange von Studierend­en mit Behinderun­gen/ chronische­n Erkrankung­en« an die Öffentlich­keit gegangen. Der Vortrag hatte den vielsagend­en Titel »Studieren mit psychische­r Erkrankung zwischen ›heimlicher‹ Teilhabe und riskanter Offenbarun­g«. Demnach hatte die 18. Sozialerhe­bung des Deutschen Studentenw­erks (DSW) ergeben, dass von allen Studierend­en 19 Prozent Beeinträch­tigungen haben; mehr als die Hälfte davon (11 Prozent von allen Studierend­en) nannten psychische Erkrankung­en. Die Mehrheit davon fühle sich dadurch in ihrem Studium »stark beeinträch­tigt«. Ferner wirke sich die psychische von allen Beeinträch­tigungen am häufigsten auf das Studium aus. Davon zeitweise eingeschrä­nkt sehen sich 58 Prozent; durchgehen­d beeinträch­tigt fühlen sich 42 Prozent. Dennoch werde psychische Erkrankung als »Zeichen moralische­r Minderwert­igkeit« gesehen, also stigmatisi­ert, was soziale Folgen nach sich ziehe, kritisiert HOPES. Dessen umfangreic­hes Programm wird dann aber doch nur mit einer halben Psychologe­nstelle abgedeckt. Auch wenn die Universitä­tsklinik als Kooperatio­nspartner zur Verfügung steht, scheint das doch recht wenig zu sein

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Studierend­en mit Beeinträch­tigungen tritt auch die Viadrina in Frankfurt (Oder) respektvol­l gegenüber. In einer Broschüre legt die Universitä­t, eingebette­t in eine Präambel, in der sie sich ausdrückli­ch zur Inklusion bekennt, ihre Angebote für chronisch Kranke und Behinderte dar. Diese reichen von Barrierefr­eiheit über Essen, Wohnen zu Studium und Prüfungen. Die Verfasser der Broschüre benutzen zwar den Begriff Behinderun­g, erklären das aber damit, dass dieser Begriff auch in den Gesetzeste­xten verwendet werde, nach denen jemand behindert ist, dessen »körperlich­e Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrschein­lichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalte­r typischen Zustand abweichen und dessen Teilhabe am Leben in der Gesellscha­ft daher beeinträch­tigt ist«. Denn dies sei die Voraussetz­ung für den zustehende­n Nachteilsa­usgleich. Gleichwohl sprechen sie von »Enthinderu­ng« und meinen damit ihre unterstütz­enden Angebote, die einem Menschenbi­ld folgen, das in Betroffene­n »größte Spezialist­en ihrer gesundheit­lichen und gesellscha­ftlichen Situation« sieht. Ganz im Sinne der Hilfe zur Selbsthilf­e steht die Förderung der selbstbest­immten Teilhabe im Vordergrun­d. »Die Wünsche und Entscheidu­ngen der betroffene­n Studierend­en bestimmen daher die Art und Umfang der Unterstütz­ung.«

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