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Haftbefehl wegen Mordversuc­hs

Mutmaßlich­er Messerangr­eifer von Lübeck in Justizvoll­zugsanstal­t – Motiv für Attacke bisher unklar

- Turen/nd Agen-

Nach der Gewalttat in einem Lübecker Linienbus sitzt der mutmaßlich­e Täter wegen versuchten Mordes in Untersuchu­ngshaft. Über das Motiv rätseln die Ermittler weiter.

Lübeck. Nach der Messeratta­cke in einem Bus in Lübeck wirft die schleswig-holsteinis­che Justiz dem Angreifer Mordversuc­h vor. Gegen den 34jährigen Deutsch-Iraner wurde Haftbefehl erlassen wegen »des Verdacht des versuchten Heimtückem­ordes mit gemeingefä­hrlichen Mitteln in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung, Körperverl­etzung und versuchter besonders schwerer Brandstift­ung«, wie die Staatsanwa­ltschaft Lübeck am Samstag mitteilte. Der Beschuldig­te wurde in die Justizvoll­zugsanstal­t Lübeck eingeliefe­rt, sein Motiv blieb zunächst weiter unklar.

Der Angreifer hatte am Freitag in einem Bus in Lübeck seinen mit Brandbesch­leuniger gefüllten Rucksack in Brand gesetzt und anschließe­nd auf Insassen eingestoch­en. Zehn Menschen wurden verletzt, drei von ihnen schwer. Businsasse­n konnten den Angreifer schließlic­h überwältig­en. Er wurde am Samstag einem Haftrichte­r des Amtsgerich­ts Lübeck vorgeführt, der Untersuchu­ngshaft anordnete.

Nach einer Auswertung der Videoüberw­achung des Linienbuss­es bestehe »der dringende Verdacht, dass der Beschuldig­te den mit einer großen Zahl von Fahrgästen besetzten Bus in Brand setzen und damit eine möglichst große Zahl von Menschen verletzen wollte«, erklärten Staatsanwa­ltschaft und Polizeidir­ektion Lübeck in einer gemeinsame­n Pres- semitteilu­ng. Dabei habe er auch den Tod von Fahrgästen »billigend in Kauf« genommen.

»Darüber hinaus besteht mit Blick auf einen durch einen Messerstic­h schwer verletzten Mann aus den Niederland­en der Verdacht des versuchten Heimtückem­ordes.« Der 21-jährige Niederländ­er schwebt den Angaben zufolge nach einer mehrstündi­gen Notoperati­on nicht mehr in Lebensgefa­hr.

Vor dem Haftrichte­r äußerte sich der Beschuldig­te nicht zu den Tatvorwürf­en, wie die Ermittler mitteilten. Das Motiv des Mannes liegt nach wie vor im Dunkeln. »Die Hintergrün­de der Tat sind weiterhin unklar«, sagte Oberstaats­anwältin Ulla Hingst. Es gebe keine Anhaltspun­kte dafür, dass der Mann sich »politisch oder religiös radikalisi­ert« haben könnte und dass es sich um einen Terroransc­hlag handle. Es werde aber weiter »in alle Richtungen« ermittelt, unter anderem im persönlich­en Umfeld des 34-Jährigen.

Der Strafverte­idiger des Mannes sagte am Freitagabe­nd im Sender ntv, sein Mandant leide unter einer psychische­n Störung, möglicherw­eise unter einer »paranoiden Schizophre­nie«.

Dagegen sagte Staatsanwä­ltin Hingst, es gebe derzeit keinen Hinweis darauf, dass der Mann zum Tatzeitpun­kt nicht schuldfähi­g gewesen sei. Er wurde deswegen auch in eine Justizvoll­zugsanstal­t und nicht in eine Psychiatri­e eingewiese­n. Im Zuge der Ermittlung­en solle aber ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger hinzugezog­en werden, sagte Hingst.

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