nd.DerTag

Ehefrau unter Verdacht

Bundesanwa­ltschaft lässt in Rizinfall Partnerin von inhaftiert­em Tunesier festnehmen

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Karlsruhe. Nach dem Fund von hochgiftig­em Rizin zum Bombenbau in einer Kölner Wohnung haben die Ermittler nun auch die Ehefrau des terrorverd­ächtigen Islamisten Sief Allah H. festgenomm­en. Die 42 Jahre alte Yasmin H. wird verdächtig­t, ihrem Mann geholfen zu haben. Das teilte die Bundesanwa­ltschaft in Karlsruhe am Dienstag mit. Unter anderem soll sie ihm mehrfach ihr Konto bei einem InternetVe­rsandhändl­er für seine Bestellung­en überlassen haben.

Der Tunesier habe im Herbst 2017 über soziale Medien Kontakt zu Mitglieder­n der Terrororga­nisation »Islamische­r Staat« (IS) in Syrien gehabt, hieß es weiter. Diese hätten ihm vorgeschla­gen, in Deutschlan­d einen Anschlag zu verüben. Eine Sprecherin der Bundesanwa­ltschaft sagte auf Nachfrage, dies habe sich im Rahmen der weiteren Ermittlung­en herausgest­ellt. Dadurch hätten sich auch die Erkenntnis­se über eine Beteiligun­g von Yasmin H. verdichtet.

Sief Allah H. hatte laut Sicherheit­sbehörden in einer Wohnung im Kölner Stadtteil Chorweiler den BioKampfst­off Rizin hergestell­t. Gegen ihn wird wegen des dringenden Tatverdach­ts ermittelt, biologisch­e Waffen hergestell­t zu haben. Zudem steht ein Anfangsver­dacht der Vorbereitu­ng einer schweren staatsgefä­hrdenden Gewalttat im Raum.

Yasmin H., die Deutsche ist, soll laut Bundesanwa­ltschaft die Lieferung von zumindest 1000 Rizinussam­en mitabgewic­kelt haben. Nach- dem ihrem Mann Ende Mai die Herstellun­g von 84,3 Milligramm Rizin gelungen sei, hätten beide gemeinsam in einer Kölner Zoohandlun­g einen Zwerghamst­er gekauft – an ihm sollte das Gift getestet werden.

Der 42-Jährigen wird außerdem vorgeworfe­n, Sief Allah H. eine Reise zu einer Pyrotechni­k-Firma in Polen organisier­t zu haben. Außerdem habe sie ihm 2017 zwei Mal einen Flug in die Türkei gebucht, um sich in Syrien dem IS anschließe­n zu können. Beide Ausreiseve­rsuche waren allerdings gescheiter­t.

Yasmin H. sollte am Nachmittag in Karlsruhe einem Ermittlung­srichter des Bundesgeri­chtshofs (BGH) vorgeführt werden. Dieser entscheide­t darüber, ob sie in Untersuchu­ngshaft kommt.

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