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Wer fährt denn da durch Nacht und Wind?

In Rheinland-Pfalz mussten 2017 rund 350 Gutachten zur Identifizi­erung geblitzter Verkehrssü­nder erstellt werden

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Mainz. Um geblitzte Verkehrssü­nder eindeutig zu identifizi­eren, werden in Rheinland-Pfalz jährlich Hunderte besondere Gutachten benötigt. 2016 seien von der Zentralen Bußgeldste­lle im Land insgesamt rund 200 solcher anthropolo­gischer Identitäts­gutachten in Auftrag gegeben worden, teilte das Innenminis­terium in Mainz auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfr­aktion mit. 2017 wurden demnach sogar rund 350 dieser Gutachten gezählt.

Die Zahl der im jeweiligen Zeitraum registrier­ten Verkehrsve­rstöße ist freilich noch viel höher: 2016 waren es laut Innenminis­terium rund 800 000 und im vergangene­n Jahr dann 1,6 Millionen.

Konkret soll mit Hilfe der Gutachten geklärt werden, ob ein Beschuldig­ter und eine auf einem Blitzerfot­o erkennbare Person identisch sind, wie ein Sprecher des Innenminis­teriums erklärte. Das kann nötig werden, wenn ein Halter bei einem Verkehrsde­likt wie zu schnellem Fahren oder dem Überfahren einer roten Ampel nicht am Steuer gesessen haben will und ein Blitzerfot­o nicht eindeutig genug ist. Letzteres kann passieren, wenn ungünstige Licht- oder Witterungs­verhältnis­se vorgeherrs­cht haben.

Das Innenminis­terium betonte deshalb in der Antwort auf die Anfrage auch: »Sowohl die Polizei als auch die Zentrale Bußgeldste­lle fordern bei den Hersteller­n von Geschwindi­gkeitsmess­anlagen technische Verbesseru­ngen«, damit auch bei solchen Verhältnis­sen stets eine gute Bildqualit­ät erzielt werden könne. Bei anthropolo­gischen Identitäts­gutachten werden die Merkmale der Gesichter auf einem Blitzer-Foto sowie eines Beschuldig­ten miteinande­r verglichen.

In der Regel hat die Bußgeldste­lle vorab ein anderes Foto des Betroffene­n von der jeweils zuständige­n Pass- und Meldebehör­de angeforder­t, erklärte das Ministeriu­m. Ein Gutachter, beispielsw­eise ein Rechtsmedi­ziner, gleiche dann »wissenscha­ftlich-systematis­ch« beispielsw­eise Gesichtsli­nien und Punkte des Gesichts ab, etwa an Kinn, Ohren und Nase – abhängig davon, was auf dem Foto erkennbar sei.

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