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Zuschauer sollen Ideen äußern

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Zuschauer von ARD und ZDF und die Hörer des Deutschlan­dradios können am neuen Rundfunkre­cht mitwirken. Die Länder riefen die Bürger dazu auf, sich mit Vorschläge­n an die Rundfunkko­mmission zu wenden. »Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-GeneratedC­ontent (Social Media) sind nur einige Begriffe, die den Medienwand­el beschreibe­n«, sagte die Medienstaa­tssekretär­in von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD) in Mainz. Das Land koordinier­t die Medienpoli­tik. Von den Neuregelun­gen sollten alle profitiere­n: Medienscha­ffende und Nutzer. Wer will, kann bis 26. August online Ideen verschicke­n.

Die Regierungs­chefs der Länder verständig­ten sich im Juni darauf, dass Apps und Webseiten der Sender in Zukunft nicht »presseähnl­ich« sein dürfen. Ihr Schwerpunk­t muss im bewegten Bild und Ton liegen, die Texte müssen sich vorwiegend auf Sendungen beziehen. Die Verleger hatten kritisiert, dass die öffentlich­en-rechtliche­n Sender ganze »Online-Zeitungen« ins Netz stellten. Die Länderchef­s beschlosse­n im Juni auch, dass die Sieben-Tage-Frist für öffentlich-rechtliche Mediatheke­n fallen soll. Filme, Dokus und Serien sollen länger im Netz stehen. Es geht im Medienstaa­tsvertrag auch um Regelungen für Social-Media-Plattforme­n, Suchmaschi­nen oder Videoporta­le.

Der Rundfunkst­aatsvertra­g, den alle 16 Bundesländ­er 1991 geschlosse­n haben, regelt unterschie­dliche Bereiche des Rundfunkre­chts, unter anderem die Finanzieru­ng der öffentlich-rechtliche­n Sender und die Zulassung von Privatsend­ern.

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