Zuschauer sollen Ideen äußern
Die
Zuschauer von ARD und ZDF und die Hörer des Deutschlandradios können am neuen Rundfunkrecht mitwirken. Die Länder riefen die Bürger dazu auf, sich mit Vorschlägen an die Rundfunkkommission zu wenden. »Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-GeneratedContent (Social Media) sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben«, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD) in Mainz. Das Land koordiniert die Medienpolitik. Von den Neuregelungen sollten alle profitieren: Medienschaffende und Nutzer. Wer will, kann bis 26. August online Ideen verschicken.
Die Regierungschefs der Länder verständigten sich im Juni darauf, dass Apps und Webseiten der Sender in Zukunft nicht »presseähnlich« sein dürfen. Ihr Schwerpunkt muss im bewegten Bild und Ton liegen, die Texte müssen sich vorwiegend auf Sendungen beziehen. Die Verleger hatten kritisiert, dass die öffentlichen-rechtlichen Sender ganze »Online-Zeitungen« ins Netz stellten. Die Länderchefs beschlossen im Juni auch, dass die Sieben-Tage-Frist für öffentlich-rechtliche Mediatheken fallen soll. Filme, Dokus und Serien sollen länger im Netz stehen. Es geht im Medienstaatsvertrag auch um Regelungen für Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale.
Der Rundfunkstaatsvertrag, den alle 16 Bundesländer 1991 geschlossen haben, regelt unterschiedliche Bereiche des Rundfunkrechts, unter anderem die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und die Zulassung von Privatsendern.