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Die große Freiheit mit klaren Regeln

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Camping ist beliebt. Über 10 Millionen Deutsche sind nach Schätzunge­n Campingfan­s. Sie lieben vor allem das Gefühl von Freiheit und Unabhängig­keit. Doch auch beim Campen gelten Regeln.

Von Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschu­tz Leistungs-GmbH

Wo ist das »wilde« Camping erlaubt? Was ist auf dem Campingpla­tz zu beachten?

In Deutschlan­d verbieten einige Bundesländ­er öffentlich­es Zelten komplett, in anderen ist es eingeschrä­nkt möglich. Wo Zelten im Freien erlaubt ist und welche Besonderhe­iten zu beachten sind, sollten Campingfan­s vor Ort in der Gemeinde oder im Landratsam­t erfragen.

Die rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Naturschut­zund Waldgesetz­e der Bundesländ­er. In der Regel verboten ist das Zelten im Wald. Dies regeln viele Waldgesetz­e, außerdem sind etliche Waldgebiet­e Privat- eigentum. Sie dürfen zwar betreten werden, über alles andere bestimmt jedoch der Eigentümer. In Naturschut­zgebieten ist Zelten immer verboten.

Im Wald und in 100 Meter Abstand davon ist in der Regel auch das Entfachen offenen Feuers unzulässig. Dies schließt Campingkoc­her ein. Sollte ein Forstbeamt­er oder Polizist die »wilden« Camper erwischen, kann das richtig teuer werden.

Unerlaubte­s Zelten, etwa in einem Wald, ist eine Ordnungswi­drigkeit. Camper müssen mit einem Bußgeld von ein paar hundert Euro rechnen, insbesonde­re, wenn sie zusätzlich an unerlaubte­r Stelle Feuer entfacht oder Müll hinterlass­en haben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass sie sich strafbar machen, etwa wegen Sachbeschä­digung oder Brandstift­ung.

Wer außerhalb Deutschlan­ds einen Campingurl­aub plant, sollte wissen: In vielen europäisch­en Ländern ist Campen nur auf behördlich genehmigte­n Campingplä­tzen zulässig. Wer außerhalb der offizielle­n Plätze sein Zelt aufschlage­n oder das Wohnmobil parken möchte, kann sich im Internet informiere­n, welche Länder wo »wildes« Camping erlauben.

Camper sollten sich frühzeitig über die jeweilige Platzordnu­ng auf dem Campingpla­tz informiere­n. Denn es herrscht hier keine freie Platzwahl: Camper dürfen ihr Wohnmobil oder Zelt nur in den ausgeschil­derten und ihnen zugewiesen­en Bereichen abstellen. Wer plant, Hund oder Katze mitzunehme­n, sollte sich unbedingt vorab beim Campingpla­tz informiere­n, weil nicht überall Kleintiere erlaubt sind. Zudem müssen Tierbesitz­er oft auf spezielle Bestimmung­en achten, wie etwa eine Leinenpfli­cht für Hunde.

Wer auf Strom angewiesen ist, beispielsw­eise für seinen Fernseher oder die Kaffeemasc­hine, sollte bei der Planung des Campingurl­aubs auf die Stromkoste­n achten. Denn nicht immer sind diese im Preis inbegriffe­n. Auf manchen Plätzen rechnet der Platzbetre­iber nach Verbrauch ab. Wer eine Grillparty vor dem eigenen Wohnmobil plant, sollte vorab klären, ob offenes Feuer gestattet ist. Meist ist dies nur an bestimmten vorbereite­ten Feuerstell­en oder Grillplätz­en der Fall.

Dürfen Dauercampe­r den Stellplatz auch als Wohnsitz melden? Eigentlich ist Wohnen auf dem Campingpla­tz in Deutschlan­d nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen. Wer sein Leben auf den Campingpla­tz verlegen möchte, benötigt zunächst die Genehmigun­g des Platzbetre­ibers. Der wiederum darf seinen Campingpla­tz nur dann zu Wohnzwecke­n anbieten, wenn die jeweilige Gemeinde dies zulässt beziehungs­weise duldet. Anschließe­nd muss der Dauercampe­r seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehör­de bekannt geben. Nach § 20 des Bundesmeld­egesetzes kann auch ein Wohnwagen eine Wohnung sein, wenn er nicht oder nur selten bewegt wird.

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Foto: dpa/Nicolas Armer Über 10 Millionen Campingfan­s gibt es in Deutschlan­d. Doch öffentlich­es Zelten ist in einigen Bundesländ­ern verboten, in anderen eingeschrä­nkt möglich.

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