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Leserpost

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»Condor« lässt sich für Reklamatio­nen unendlich viel Zeit

Ich habe leider eine betrüblich­e Erfahrung gemacht: Für einen Flug mit der Fluggesell­schaft »Condor« von Havanna nach München am 22./23. März 2018 hatte ich kostenpfli­chtige Sitzplätze reserviert. Die bezahlte Leistung wurde jedoch nicht erbracht. Im Gegenteil: Ich hatte für einen Nachtflug die denkbar schlechtes­ten Plätze. Seit Ende März bemühe ich mich nun darum, mit meiner Reklamatio­n zumindest das Geld für die nicht erbrachte Leistung zurückzuer­halten.

Bisher war meine Reklamatio­n absolut erfolglos. Die ein- zige Reaktion bei »Condor« war die Mitteilung am 13. April, dass mein Anliegen an die zuständige Fachabteil­ung weitergege­ben worden sei und eine Beantwortu­ng noch »einige Zeit« in Anspruch nehmen würde. Seitdem ist trotz Rückfragen Funkstille.

Wolfgang Frotscher, 15230 Frankfurt (Oder)

In Berlin und Brandenbur­g unterschie­dliche Regelungen Mein Problem ist, dass meinem verstorben­en Mann und mir ein Haus auf einem Waldgrunds­tück gehört. Nach der Wende konnte ich das dazugehöri­ge Stück Land kaufen, welches meine Tochter nutzt. Ich selbst habe bis Mai 2017 gearbeitet und hatte wenig Zeit, mich um das Grundstück zu kümmern. Wenn ich allerdings jetzt in die Hütte will, lässt meine Tochter mich nicht rein. Nun habe ich dieser Tage die Erfahrung gemacht: In Brandenbur­g sind für solche Streitfäll­e Schiedskom­missionen vorgeschal­tet, in Berlin nicht. Ich werde mir also einen Anwalt nehmen müssen, obwohl ich den nicht bezahlen kann. Dieses Problem haben sicher noch mehr Menschen. Dr. Erika Plöntzke per E-Mail

Beiträge in dieser Rubrik sind keine redaktione­llen Meinungsäu­ßerungen. Die Redaktion behält sich das Recht Sinn wahrender Kürzungen vor.

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