nd.DerTag

Hoferbe wird zum Alleinerbe­n

-

2016 starb im Alter von 93 Jahren ein ehemaliger Landwirt und Eigentümer eines Bauernhofs in Hövelhof, der im Grundbuch als Hof im Sinne der Höfeordnun­g eingetrage­n war. Seine Ackerfläch­en von ursprüngli­ch etwa 100 Hektar hatte der Mann nach und nach verkauft. Den restlichen Grund verpachtet­e er dem Sohn eines Cousins, ausgebilde­ter Landwirt und Inhaber eines benachbart­en Hofes. Als es um das Erbe ging, kam es – wie so oft – zum Streit.

Der landwirtsc­haftliche Betrieb des Seniors hatte bei seinem Tod kein Inventar mehr. Die zum Hof gehörenden Gebäude hatte er weitgehend gewerblich vermietet und bestritt seinen Lebensunte­rhalt aus Miete und Pacht.

Seinen Geschwiste­rn vermachte er durch notarielle­n Erbvertrag zwei Baugrundst­ücke. Zum Hoferben bestimmte der Hofeigentü­mer in einem Erbvertrag den Pächter, der ihm als Gegenleist­ung bis zu seinem Tod monatlich eine Rente von 850 Euro zahlte.

Als sich der Pächter 2016 gerichtlic­h als Hoferbe bestätigen lassen wollte, legte eine Nichte des Verstorben­en Widerspruc­h ein: Der entfernte Verwandte könne kein Hoferbe werden, meinte sie, weil der Hof des Erblassers schon längst kein Hof im Sinne der Höfeordnun­g mehr sei. Also gelte hier die gesetzlich­e Erbfolge, der zufolge die Nichten und Neffen erbten.

Dem widersprac­h das Oberlandes­gericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 21. März 2018 (Az. 10 W 63/17). Richtig sei, dass der Erblasser keinen Hof hinterlas- sen habe. Er habe ihn schon lange nicht mehr bewirtscha­ftet, den landwirtsc­haftlichen Betrieb aufgegeben. Dass er den Pächter als Hoferben einsetzte, sei aber so auszulegen: Der Sohn des Cousins sollte auch für den Fall sein Rechtsnach­folger werden, dass der landwirtsc­haftliche Besitz die Hofeigensc­haft verlieren würde.

Dem Erblasser sei es darum gegangen, den Nachlass im Ganzen zu erhalten und nicht durch die Aufteilung an Nichten und Neffen zu zersplitte­rn. Zudem habe er mit dem Pächter eine monatliche Zahlung von 850 Euro vereinbart. Dafür sollte dieser den Nachlass erhalten. Also stehe ihm – nicht nach dem Sondererbr­echt der Höfeordnun­g, aber nach allgemeine­m Erbrecht – ein Erbschein als Alleinerbe des Hofeigentü­mers zu, so das Gericht. OnlineUrte­ile.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany