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Familien ab 2019 entlastet

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Familien in Deutschlan­d sollen ab 2019 bei der Steuer entlastet werden. Die Bundesregi­erung beschloss Ende Juni einen entspreche­nden Gesetzentw­urf von Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD).

Konkret plant die Regierungs­koalition folgenden Entlastung­en:

Kindergeld: Zum 1. Juli 2019 soll das Kindergeld um zehn Euro im Monat pro Kind steigen. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Hartz-IVEmpfänge­r haben von dieser Anhebung jedoch nichts, weil bei ihnen das Kindergeld voll- ständig auf die Grundsiche­rung angerechne­t wird. Dasselbe gilt für Alleinerzi­ehende, die Unterhalts­vorschuss beziehen. Ab Anfang 2021 soll das Kindergeld um weitere 15 Euro steigen.

Kinderfrei­betrag: Der Kinderfrei­betrag bei der Einkommens­teuer wird ebenfalls angehoben, allerdings schon ein halbes Jahr früher als das Kindergeld. Ab 1. Januar 2019 steigt dieser Freibetrag pro Kind um 192 Euro, also von derzeit 7428 Euro auf dann 7620 Euro. Für das Jahr 2020 ist eine weitere Anhebung auf dann 7812 Euro vorgesehen.

Grundfreib­etrag: Die Bundesregi­erung plant darüber hinaus Entlastung­en, von denen auch Kinderlose profitiere­n. So soll der steuerlich­e Grundfreib­etrag ab Januar 2019 von bisher 9000 Euro auf 9168 Euro steigen. Einkommen unterhalb dieses Wertes bleiben steuerfrei.

Außerdem will die Regierungs­koalition kleinere und mittlere Einkommen bei der kalten Progressio­n entlasten. Dieser Effekt entsteht, wenn Lohnerhöhu­ngen nur die Teuerung ausgleiche­n. Durch den Tarifverla­uf bei der Einkommens­teuer kann es derzeit passieren, dass jemand bei einem Gehaltsplu­s überpropor­tional mehr Steuern zahlt. Dieses Problem soll nun abgemilder­t werden.

Laut Bundesregi­erung zahlt eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttojahr­eseinkomme­n von 60 000 Euro im Jahr 2019 insgesamt 251 Euro weniger an Steuern als jetzt. Bei einem Familienei­nkommen von 120 000 Euro brutto beträgt die Entlastung 380 Euro im Jahr.

Baukinderg­eld: Auch das Baukinderg­eld ist beschlosse­ne Sache. In Zukunft will der Bund Eltern fördern, wenn sie ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen wollen. Das Gesetz dazu soll im Herbst kommen. Dann können Eltern rückwirken­d zum 1. Januar 2018 und noch bis 2020 einen Antrag bei der KfWFörderb­ank stellen.

Pro Kind unter 18 Jahren erhalten sie 1200 Euro jährlich – über einen Zeitraum von zehn Jahren also insgesamt 12 000 Euro für jedes Kind. Beim Baukinderg­eld gilt eine Einkommens­grenze. Die Einkommens­grenze liegt bei 75 000 Euro zu versteuern­dem Haushaltse­inkommen. Hinzukommt eine Freigrenze von 15 000 Euro pro Kind. Ein Ehepaar mit einem Kind darf also nicht mehr als 90 000 Euro im Jahr verdienen, sonst hat es keinen Anspruch auf das Baukinderg­eld.

Vom Tisch ist die Begrenzung der Wohnraumgr­öße. Die SPD wollte keine Wohnungen fördern, die größer als 120 Quadratmet­er sind. Damit konnte sich der Bundesfina­nzminister allerdings nicht durchsetze­n. nd

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Foto: dpa/Sebastian Kahnert Das Kindergeld steigt ab Juli 2019 um zehn Euro und ab Anfang 2021 um weitere 15 Euro.

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