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Kommt die Schlichtun­gsstelle für Reiserecht?

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Schlichtun­gsstellen helfen Verbrauche­rn und Unternehme­n, Konflikte beizulegen. Eine Baustelle vor dem Hotel, Ärger mit dem Mietwagen – manch Urlauberfr­ust landet vor Gericht. Schneller und billiger ließe sich Verbrauche­rschützern zufolge der Ärger bei einer Schlichtun­gsstelle für Reiserecht aus der Welt schaffen.

»Wir können uns den Einstieg in eine Schlichtun­gsstelle Reiserecht noch 2018 vorstellen«, meinte Gerd Billen, Staatssekr­etär im Justiz- und Verbrauche­rschutzmin­isterium. Die Stelle würde zum Rechtsfrie­den beitragen.

Der Deutsche Reiseverba­nd (DRV) argumentie­rt, bei Pauschalre­isen gebe es ein funktionie­rendes System. »Der Kunde kann sich an den Reiseleite­r wenden. Bei organisier­ten Reisen wird versucht, Mängel vor Ort abzustelle­n oder Schadeners­atz zu leisten«, so ein DRV-Sprecher. Kunden mit Pauschalre­iserecht seien gut abgesicher­t. Schätzunge­n zufolge gebe es bei 2 bis 3 Prozent der Pauschalre­isen Beschwerde­n, davon 0,01 Prozent vor Gericht.

Auch der Hotelverba­nd Deutschlan­d (IHA) ist skeptisch: »Der weitaus größere Teil der Hotelbu- chungen in Deutschlan­d unterliegt auch nach dem 1. Juli 2018 nicht dem Reiserecht, sondern dem klassische­n Beherbergu­ngsrecht«, sagte IHAHauptge­schäftsfüh­rer Markus Luthe. Dort gebe es wenig Bedarf an institutio­neller Schlichtun­g. Probleme würden in der Regel direkt gelöst. Die Erfahrunge­n der Verbrauche­rzentralen zeigen allerdings: Die Reiserecht­sfälle nehmen dort inzwischen erhebliche­n Raum ein.

Bislang ist bei Streit über Pauschalre­isen und Unterkünft­e die Allgemeine Verbrauche­rschlichtu­ngsstelle in Kehl zuständig. Im vergangene­n Jahr gingen dort 427 Anträge von verärgerte­n Urlaubern ein – rund 20 Prozent aller Beschwerde­n.

Für Bahn, Luftverkeh­r, Fernbus und Schiff gibt es die Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (SÖP). Hier geht es vor allem um Entschädig­ungen bei Verspätung­en oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrte­n. 360 Verkehrsun­ternehmen beteiligen sich an dem Verfahren, das sie selbst finanziere­n. Experten halten eine Erweiterun­g der SÖP oder der Stelle in Kehl zur Schlichtun­gsstelle für Reiserecht für denkbar.

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