Kommt die Schlichtungsstelle für Reiserecht?
Schlichtungsstellen helfen Verbrauchern und Unternehmen, Konflikte beizulegen. Eine Baustelle vor dem Hotel, Ärger mit dem Mietwagen – manch Urlauberfrust landet vor Gericht. Schneller und billiger ließe sich Verbraucherschützern zufolge der Ärger bei einer Schlichtungsstelle für Reiserecht aus der Welt schaffen.
»Wir können uns den Einstieg in eine Schlichtungsstelle Reiserecht noch 2018 vorstellen«, meinte Gerd Billen, Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium. Die Stelle würde zum Rechtsfrieden beitragen.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) argumentiert, bei Pauschalreisen gebe es ein funktionierendes System. »Der Kunde kann sich an den Reiseleiter wenden. Bei organisierten Reisen wird versucht, Mängel vor Ort abzustellen oder Schadenersatz zu leisten«, so ein DRV-Sprecher. Kunden mit Pauschalreiserecht seien gut abgesichert. Schätzungen zufolge gebe es bei 2 bis 3 Prozent der Pauschalreisen Beschwerden, davon 0,01 Prozent vor Gericht.
Auch der Hotelverband Deutschland (IHA) ist skeptisch: »Der weitaus größere Teil der Hotelbu- chungen in Deutschland unterliegt auch nach dem 1. Juli 2018 nicht dem Reiserecht, sondern dem klassischen Beherbergungsrecht«, sagte IHAHauptgeschäftsführer Markus Luthe. Dort gebe es wenig Bedarf an institutioneller Schlichtung. Probleme würden in der Regel direkt gelöst. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen allerdings: Die Reiserechtsfälle nehmen dort inzwischen erheblichen Raum ein.
Bislang ist bei Streit über Pauschalreisen und Unterkünfte die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zuständig. Im vergangenen Jahr gingen dort 427 Anträge von verärgerten Urlaubern ein – rund 20 Prozent aller Beschwerden.
Für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff gibt es die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Hier geht es vor allem um Entschädigungen bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten. 360 Verkehrsunternehmen beteiligen sich an dem Verfahren, das sie selbst finanzieren. Experten halten eine Erweiterung der SÖP oder der Stelle in Kehl zur Schlichtungsstelle für Reiserecht für denkbar.