nd.DerTag

Diskussion um Gesetzesän­derung

»Reichsbürg­er« sollen entwaffnet werden

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Innenstaat­ssekretär Stephan Mayer (CSU) will sogenannte­n Reichsbürg­ern den Besitz von Waffen »unmöglich« machen.

Berlin. Vertreter von Regierung und Opposition dringen auf eine Entwaffnun­g von »Reichsbürg­ern«. Der Parlamenta­rische Staatssekr­etär im Bundesinne­nministeri­um, Stephan Mayer (CSU), forderte in der »Passauer Neuen Presse«, Anhängern der extremisti­schen Bewegung, die im Besitz von Waffen sind, schnellstm­öglich die Erlaubnis dafür zu entziehen und ihnen die Waffen abzunehmen. »Die zuständige­n Behörden müssen in Zusammenar­beit mit dem Verfassung­sschutz Vorsorge dafür tragen, dass ›Reichsbürg­ern‹ der Waffenbesi­tz unmöglich gemacht wird«, sagte er. Mayer ergänzte: »Gegebenenf­alls brauchen wir ein schärferes Waffenrech­t.«

Die Grünen begrüßten die Äußerungen. Dass mit Blick auf den ho- hen Grad der Bewaffnung von »Reichsbürg­ern« Änderungen des Waffenrech­ts nicht länger ausgeschlo­ssen werden, mache deutlich, »wie ernst das Problem tatsächlic­h ist«, sagte die innenpolit­ische Sprecherin der Bundestags­fraktion, Irene Mihalic. Vorschläge ihrer Partei seien bislang am Widerstand der Union gescheiter­t. »Es ist dringend notwendig, dass waffenrech­tliche Verfahren so gestaltet werden, dass sich Extremiste­n, die unseren demokratis­chen Rechtsstaa­t beseitigen wollen, nicht auch noch legal bewaffnen können«, sagte Mihalic.

Wie aus dem am Dienstag veröffentl­ichten Bericht des Bundesamte­s für Verfassung­sschutz hervorgeht, wächst die Szene der sogenannte­n Reichsbürg­er und Selbstverw­alter in Deutschlan­d. 18 000 Menschen werden der Szene aktuell zugerechne­t. »Reichsbürg­er« lehnen die Bundesrepu­blik in ihrer heutigen Verfassthe­it ab. 2017 verfügten laut Verfas- sungsschut­z rund 1100 »Reichsbürg­er« und »Selbstverw­alter« über eine waffenrech­tliche Erlaubnis.

Im Bericht der Verfassung­sschützer heißt es weiter, in der Vergangenh­eit wurde versucht, Sympathisa­nten der Szene solche Genehmigun­gen zu entziehen. Viele Verfahren dauerten aber noch an, weil rechtlich gegen den Entzug von Waffen vorgegange­n werde.

Ende Juni beschloss das Verwaltung­sgericht Gießen, dass bei einem »Reichsbürg­er« die Erlaubnis, mit Waffen umzugehen, widerrufen werden kann. Der Waffenbesi­tz dürfe nur Personen erlaubt werden, die das Vertrauen verdienten, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsge­mäß umzugehen, hieß es zur Begründung. Personen, die der »Reichsbürg­erbewegung« angehörten, seien grundsätzl­ich als waffenrech­tlich unzuverläs­sig anzusehen, urteilte das Gericht.

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