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Arbeiten ist erlaubt

EU-Bürger, die in Deutschlan­d einen Job suchen, haben in den ersten Jahren keinen Anspruch auf Hartz IV

- Von Eva Roth

Das Gesetz sieht lediglich eine »Nothilfe« vor, die maximal vier Wochen gewährt werden soll.

Seit 2014 können Menschen aus Bulgarien und Rumänien ohne Beschränku­ngen einen Job in Deutschlan­d suchen. Massive Einschränk­ungen gibt es allerdings bei der staatliche­n Hilfe.

Die Regierunge­n in Deutschlan­d haben den hiesigen Arbeitsmar­kt über viele Jahre auch für EU-Bürger abgeschott­et. Erst ab 2011 galt hierzuland­e die sogenannte Arbeitnehm­erfreizügi­gkeit für die meisten Menschen aus anderen EU-Staaten. Für Männer und Frauen aus Bulgarien und Rumänien gilt sie sogar erst seit 2014. Seither haben Menschen aus diesen Staaten das Recht, sich ohne Einschränk­ungen einen Job in Deutschlan­d zu suchen. Ihre sozialen Rechte sind allerdings in den ersten Jahren minimal. So haben Bundestag und Bundesrat Ende 2016 Folgendes beschlosse­n: EU-Bürgern, die nicht bereits in Deutschlan­d arbeiten oder gearbeitet haben, stehen in den ersten fünf Jahren keine Sozialleis­tungen und kein Hartz IV zu.

Das Gesetz sieht lediglich eine »Nothilfe« vor. Wer sich auf den Weg in die Bundesrepu­blik macht und keinen Anspruch auf Hartz IV hat, kann ein sogenannte­s Überbrücku­ngsgeld beantragen: »Die Hilfe soll für höchstens vier Wochen den unmittelba­ren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körperpfle­ge und medizinisc­he Versorgung abdecken«, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregi­erung.

EU-Bürger, die innerhalb von zwei Jahren ein Jahr lang einen sozialvers­icherungsp­flichtigen Job haben, hätten hingegen Anspruch auf Arbeitslos­engeld I, erläutert eine Sprecherin der Bundesagen­tur für Arbeit.

Bereits vor der Verabschie­dung des Gesetzes hatte die Diakonie das Vorhaben als »sozialpoli­tisch verfehlt« bewertet. »Ohne soziale Absicherun­g ist eine geregelte Arbeitsmar­ktintegrat­ion nicht möglich«, erklärte damals Diakonie-Migrations­expertin Katharina Stamm.

Die damalige Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles sagte hingegen: »Wer noch nie hier gearbeitet hat und für seinen Lebensunte­rhalt auf staatliche finanziell­e Unterstütz­ung aus der Grundsiche­rung angewiesen ist, für den gilt der Grundsatz: Existenzsi­chernde Leistungen sind im jeweiligen Heimatland zu beantragen.«

In der Realität bedeutet der Ausschluss von Sozialleis­tungen jedoch oft, dass sich Menschen als Tagelöhner durchschla­gen. Wie viele sol- cher Tagelöhner in der Bundesrepu­blik leben, darüber lägen keine belastbare­n Zahlen vor, heißt es beim Institut für Arbeitsmar­kt- und Berufsfors­chung (IAB).

Bekannt ist, dass im Jahresverg­leich die Zahl der Menschen aus Bulgarien und Rumänien, die in Deutschlan­d leben, um rund 140 000 gestiegen ist. Viele der Männer und Frauen aus den beiden armen EUStaaten arbeiteten in der Baubranche oder im Gastgewerb­e, erläuterte der IAB-Migrations­forscher Ehsan Vallizadeh – in Wirtschaft­szweigen also, in denen die Löhne insgesamt sehr niedrig sind.

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