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Zurück nach Nürnberg

Gericht: Abgeschobe­ne Ukrainerin darf wieder einreisen

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Nürnberg. Die vor knapp zwei Wochen aus Nürnberg in die Ukraine abgeschobe­ne angehende Altenpfleg­erin Svitlana K. darf wieder nach Deutschlan­d zurückreis­en. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of habe am vergangene­n Freitag diesen Beschluss gefasst, wie der Rechtsanwa­lt der Familie K., Ulrich Schönweiß, am Montag bestätigte. Die Entscheidu­ng betreffe auch Svitlana K.s Ehemann und ihre neunjährig­e Tochter, erklärte der Anwalt. Das Gericht hat demnach der Klage der Frau gegen ihre Abschiebun­g stattgegeb­en. Sie hatte diese mit ihrer Ausbildung zur Altenpfleg­erin begründet, die sie 2016 begonnen hat und die drei Jahre dauert.

Der jetzige Beschluss übt Kritik an der Zentralen Ausländerb­ehörde. Sie sei »zu einer vollständi­gen Sachver- haltserfas­sung und insbesonde­re Aktenauswe­rtung verpflicht­et«, heißt es. Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich die Behörde mit der Abschiebun­g befasst habe, gebe es aber im Verfahren der Svitlana K. eine »unübersich­tliche Aktenführu­ng«. Das habe der Senat auch schon in mehreren anderen Verfahren festgestel­lt, steht in dem Beschluss. Er ist nicht anfechtbar.

Die bayerische Diakonie hatte bereits Anfang Juli einen Abschiebes­topp für Flüchtling­e gefordert, die in der Pflege arbeiten. Es grenze an »Irrsinn«, motivierte ausgebilde­te Migranten des Landes zu verweisen, obwohl wir mancherort­s aus Personalma­ngel keine Pflegebedü­rftigen mehr aufnehmen könnten, sagte Diakoniepr­äsident Michael Bammessel.

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