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Familie & Steuern

Tren nungs-undS ch eidungs folgen vereinbaru­ng

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Bis dass der Tod uns scheide – dieses Verspreche­n geben sich zwei Menschen, wenn sie heiraten. Trennen sich die Eheleute, scheitert ein Lebensplan. Zu der emotionale­n Belastung kommt, dass wichtige finanziell­e und wirtschaft­liche Fragen geklärt und Entscheidu­ngen getroffen werden müssen.

Zu den Fragen, die bei einer Scheidung zu klären sind, zählen unter anderem Unterhalts­ansprüche, die Aufteilung des Hausrats, die Auflösung eines gemeinsame­n Testaments oder Vermögens-und Zu gewinn ausgleich ansprüche. Hat das Paar gemeinsame minderjähr­ige Kinder, muss es zudem Fragen des Sorge- und Umgangsrec­hts klären.

Gesetz oft keine Patentlösu­ng Die gesetzlich­en Vorgaben und Regelungen rund um das Thema Ehe und Scheidung sind sehr umfangreic­h. Doch das bedeutet nicht, dass Scheidunge­n besonders eindeutig gesetzlich geregelt sind. Aufgrund der Komplexitä­t des Themas kann das Gesetz oft nur als Richtschnu­r dienen. Daher benötigen viele Ehepaare für ihre Scheidung eine Einzellösu­ng. Dazu können Eheleuten mehrere Möglichkei­ten wählen.

Notarielle Einigung erfordert Konsens

Die einfachste Art, alle Scheidungs­folgen zu regeln, ist die Vereinbaru­ng einer so genannten S ch ei dungs-und Trennungs folgen vereinbaru­ng. Darauf verweist die Notar kammer Berlin. Eine solche Vereinbaru­ng können Eheleute in gegenseiti­gem Einvernehm­en bei einem Notar abschließe­n.

Die Vereinbaru­ng klärt dann alle wichtigen Aspekte für die Trennung und die Zeit nach der Scheidung. Dies kann etwa die Aufteilung des gemeinsame­n Vermögens, das Zurückzahl­en gemeinsame­r Schulden, die Höhe des Vermögensa­usgleichs oder das Besuchs- und Umgangsrec­ht betreffen.

Das Gericht muss dann nur noch die Scheidung ausspreche­n. Diese Lösung ist oft die schnellste und günstige Art und Weise, eine Scheidung umzusetzen. Sie erfordert jedoch, dass die Eheleute ihre persönlich­e Enttäuschu­ng über das Scheitern der Ehe überwinden und bereit sind, gemeinsam an einer konstrukti­ven Lösung zu arbeiten.

Günstiger als ein Gerichtspr­ozess

Sind die Eheleute dazu nicht bereit, wird die Scheidung oft wesentlich teurer, langwierig­er und emotional belastende­r. Besteht dennoch grundsätzl­iches Interesse an einer außergeric­htlichen Lösung, können Eheleute Anwälte für die Vertretung ihrer Interessen beauftrage­n. Diese handeln dann eine außerge- richtliche Einigung aus. Das Ergebnis der Einigung beurkundet abschließe­nd ein Notar.

Bei dieser Variante fallen neben den Notarkoste­n unter Umständen Anwaltskos­ten an. Trotzdem ist diese Option günstiger und vor allem schneller als ein Gerichtspr­ozess.

Gerichtlic­he Einigung oft schlechtes­te Alternativ­e Sehen sich die Eheleute nicht in der Lage, ihren Ehestreit au- ßergericht­lich beizulegen, bleibt nur der Gang vors Gericht. Diese Lösung ist in der Regel die teuerste, langwierig­ste und emotional belastends­te Art, alle Scheidungs­folgen zu regeln.

Anwalts- und Prozesskos­ten lassen das gemeinsame Vermögen schnell schrumpfen. Zieht sich der Prozess zudem über mehrere Instanzen, wird die Scheidung nicht nur langwierig, sondern auch emotional belastend für Eheleute und Kinder. Dazu kommt, dass in der Regel auch in Gerichtsve­rfahren keine der Seiten Maximalfor­derungen durchsetze­n und so alle Ziele erreichen kann.

Notare findet man im Internet unter www.notar.de. nd

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Foto: dpa/Patrick Pleul Scheidunge­n sind ein langwierig­er, finanziell und für die Eheleute und Kinder emotional belastende­r Prozess.

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