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Sparkasse Märkisch-Oderland kündigt Verträge

Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g

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Viele Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland (SPK MOL) beschweren sich bei der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB), die Sparkasse kündige Sparverträ­ge über in den 1990er oder 2000er Jahren abgeschlos­sene Prämienspa­rvertrag .

Die SPK MOL beruft sich auf die anhaltende Niedrigzin­sphase. Wie Erk Schaarschm­idt, Finanzexpe­rte bei der VZB betont, müssen Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen.

Erst einmal widersprec­hen Bislang gibt es zu solchen Kündigunge­n allerdings noch keine höchstrich­terliche Rechtsprec­hung. Gerichte haben in anderen Bundesländ­ern unterschie­dlich entschiede­n. »Wir raten, zunächst der Kündigung zu widersprec­hen«, so der Finanzexpe­rte. Dazu können Betroffene den Musterbrie­f der VZB nutzen. Den Widerspruc­h sollte man spätestens bis zum im Schreiben der Sparkasse genannten Kündigungs­termin an die SPK MOL senden.

Überweisun­gen fortsetzen Wer regelmäßig­en Sparbeiträ­ge per Überweisun­g einzahlt, sollte diese nun keinesfall­s einstellen. Das könnte in einem späteren Streit so gewertet werden, als habe der Sparer selbst den Vertrag beendet.

Vertragsla­ufzeit prüfen Sparer haben gute Karten, wenn Vertragsbe­ginn und Vertragsen­de im Sparvertra­g ausgewiese­n sind. Doch auch Sparer, die keine Vertragsla­ufzeit finden, haben eine Chance. Ein Werbeflyer zeigt etwa, dass die SPK MOL für ihren Prämienspa­rvertrag einst mit einer Sparleistu­ng über 25 Jahre warb.

Neue Konditione­n abwägen Zu einer persönlich­en Beratung bei der VZB sollten Betroffene alle Unterlagen mitbringen, die ihnen vorliegen. Falls die Sparkasse alternativ­e Angebote gemacht hat, können die Experten der VZB auch diese prüfen. Verbrauche­r sollten sich daher die Konditione­n schriftlic­h geben lassen. VZB/nd

Persönlich­e Beratung: Termine (0331) 9822 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr), online unter www. vzb.de/termine, E-Mail: www.vzb.de/emailberat­ung

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