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4000 geförderte Wohnungen

- Von Nicolas Šustr

Zwischenbi­lanz zum Berliner Modell kooperativ­er Baulandent­wicklung: Jede fünfte von 20 000 genehmigte­n Wohnungen in 49 Projekten seit 2014 mietpreisg­ebunden. Seit vier Jahren müssen Grundstück­sinvestore­n in der Hauptstadt einen Teil ihrer Gewinne bei der Entwicklun­g von Wohnungsba­uprojekten an die öffentlich­e Hand abgeben. Im August 2014 beschloss die damalige Koalition aus SPD und CDU die Leitlinie des Berliner Modells der kooperativ­en Baulandent­wicklung.

Bis Ende Juli 2018 wurden 49 städtebaul­iche Verträge nach Berliner Modell mit rund 20 000 Wohneinhei­ten, davon rund 4000 mietpreis- und belegungsg­ebundene Wohnungen abgeschlos­sen, teilte die Stadtentwi­cklungsver­waltung am Donnerstag mit. Für den Folgebedar­f in der sozialen Infrastruk­tur wurden bei diesen Verträgen rund 1500 Schulplätz­e sowie weitere etwa 1500 Kitaplätze vereinbart. Die Kostenbete­iligung der Vorhabentr­äger für die Bereitstel­lung von Grundschul­plätzen betrug laut Senatsverw­altung rund 54 Millionen Euro.

»Über das Berliner Modell der kooperativ­en Baulandent­wicklung sichert das Land Berlin, dass bei privaten Wohnungsne­ubauvorhab­en auch preiswerte­r Wohnungsba­u entsteht«, erklärte Stadtentwi­cklungssen­atorin Katrin Lompscher (LINKE). »Für den dringend benötigten Wohnungsne­ubau bietet das Berliner Modell einen einheitlic­hen und transparen­ten Rahmen«, so Lompscher weiter.

Einheitlic­h war das Vorgehen in der Vergangenh­eit nicht unbedingt, letztlich hätten laut der seit April 2015 geltenden Regelung ein Viertel der so entstehend­en Wohnungen mietpreisg­ebunden sein müssen, konkret also 1000 Wohneinhei­ten mehr als ausgewiese­n. Doch wurden in den vergangene­n Jahren zahlreiche Ausnahmen bewilligt.

Seit Februar 2018 müssen 30 Prozent der Wohnfläche mietpreisg­ebunden erstellt werden, bei Projekten landeseige­ner Wohnungsun­ternehmen sind es sogar 50 Prozent. Inzwischen achtet die Stadtentwi­cklungsver­waltung tatsächlic­h auf eine einheitlic­he Anwendung der Regeln. In einem Konflikt mit dem Bezirk Spandau um diese Frage zog Lompscher schließlic­h das Verfahren an sich. Zum November tritt eine novelliert­e Fassung mit aktualisie­rten Werten in Kraft.

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