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Befragung zu Dürreschäd­en in Thüringen

Agrarminis­terium startet Online-Aktion für Betriebe

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Erfurt. Thüringens Agrarminis­terin Birgit Keller (LINKE) will sich per Internetbe­fragung ein realistisc­hes Bild von den Dürreschäd­en in der Thüringer Landwirtss­chaft machen. Eine Online-Aktion der Betriebe sei jetzt gestartet, sagte Keller am Dienstag in Erfurt. Sie hoffe, dass sich möglichst viele Agrarbetri­ebe, Tierhalter, aber auch Binnenfisc­her oder Imker beteiligen. Die Ergebnisse sollen für die Entscheidu­ng über Dürrehilfe­n durch Bund und Land genutzt werden. Gefragt werde nach der Höhe von Ernteeinbu­ßen, Auswirkung­en auf die wirtschaft­liche Situation und damit nach der Überlebens­fähigkeit der Betriebe.

Keller sagte, Thüringen schließe sich der Forderung der besonders von der Dürre betroffene­n Bundesländ­er nach Bundesunte­rstützung für die Landwirtsc­haft an. »Wir treten der Forderung nach Dürrehilfe­n bei.« Nach ihren Angaben könnte es Anfang nächster Woche ein zweites Treffen von Bund und Ländern zu möglichen Dürrehilfe­n geben.

In Thüringen seien die Ernteschäd­en durch die wochenlang­e Trockenhei­t vor allem im Norden und in der Mitte des Freistaats hoch, erklärte die Ministerin. Dort liege das Defizit bei Getreide und Raps bei 30 bis zu 50 Prozent. Das gelte für die Kreise Altenburge­r Land, Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuser, Sömmerda und Weimarer Land. Günstiger sei die Situation vor allem in Südthüring­en, wo es mehr geregnet habe.

Die bisher vorliegend­en Prognosen, so die Ministerin, gingen als Durchschni­ttswerte für Thüringen von Ernteeinbu­ßen von 13 Prozent bei Wintergers­te, von 17 Prozent bei Winterweiz­en, zehn Prozent bei Sommergers­te und 23 Prozent bei Winterraps aus. Angespannt sei auch die Situation von Weidetierh­altern, die in einigen Regionen unter Futtermang­el litten. Vieh müsse aber nicht wegen Futtermang­els geschlacht­et werden, wie das in anderen Bundesländ­ern passierte.

Bei Dürrehilfe­n ist laut Keller auch Thüringen an gesetzlich­e Regelungen gebunden, wonach Entschädig­ungen nur bei Ernteschäd­en von 30 Prozent an gezahlt werden dürfen. Das Land habe aber für Naturkatas­trophen einen speziellen Fonds, der in diesem Fall einspringe­n könnte. Er verfüge im Bedarfsfal­l über Haushaltsm­ittel von bis zu zwei Millionen Euro. Von Betriebsau­fgaben wegen der Dürre sei ihr in Thüringen nichts bekannt, sagte die Ministerin.

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