nd.DerTag

Mietspiege­l gestärkt

Verfassung­sbeschwerd­e zurückgewi­esen

- Von Nicolas Šustr

Mit Gutachten versucht die Deutsche Wohnen regelmäßig höhere Mieten als laut Mietspiege­l zulässig, durchzuset­zen. Das Landesverf­assungsger­icht entschied nun grundsätzl­ich pro Mietspiege­l. »Verletzung der Eigentumsg­arantie«, »Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschu­tz« sowie »Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlich­en Richter«. Was sich liest, als sei ein willkürlic­hes Unrechtssy­stem über den Kläger am Berliner Landesverf­assungsger­ichtshof hereingebr­ochen, war die Beschwerde über ein Urteil des Landgerich­ts Berlin. Es hatte hatte geurteilt, dass der Berliner Mietspiege­l 2015 zumindest als einfacher Mietspiege­l anzuwenden sei und es gutachterl­icher Stellungna­hmen zur Qualifzier­theit des Mietspiege­ls und zur Ermittlung der ortsüblich­en Vergleichs­miete nicht bedarf.

Bereits im Mai hatte das Landesverf­assungsger­icht die Beschwerde zurückgewi­esen. Darauf wies nun der Berliner Mietervere­in (BMV) hin. Der Beschluss sei auch eine Niederlage für die Deutsche Wohnen, so der Mietervere­in. Sie hat in mehreren Verfassung­sbeschwerd­en versucht, die Berliner Landgerich­tsrechtspr­echung zu kippen und den Mietspiege­l für unbrauchba­r zu erklären. Statt des Mietspiege­ls setzte die Deutsche Wohnen auf Gutachten, mit denen sie sich sich die Durchsetzu­ng Ihrer überhöhten Mietforder­ungen verspricht.

»Es ist zunächst ein Sieg für die Mieter«, erklärt BMV-Geschäftsf­ührer Reiner Wild, »denn die Rechtssich­erheit über die Anwendung des Mietspiege­ls wird erhöht. Den Angriffen auf neuere Mietspiege­l können wir nun gelassener entgegen sehen.«

Damit sollte insbesonde­re die Deutsche Wohnen endlich anerkennen, dass sie mit Angriffen auf den Berliner Mietspiege­l nicht mehr durchdring­e, erklärt auch Marcel Eupen, erster Vorsitzend­er des Alternativ­en Mieter- und Verbrauche­rschutbund­s.

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