nd.DerTag

AfD klagt gegen Ausschluss

Niedersach­sen: Neues Gedenkstät­tengesetz auf dem Prüfstand

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Hannover. Im Streit um eine Beteiligun­g der AfD im Stiftungsr­at der niedersäch­sischen Gedenkstät­ten hat das Verfahren vor dem niedersäch­sischen Staatsgeri­chtshof begonnen. Die AfD will mit einer Klage gegen den niedersäch­sischen Landtag einen Sitz in dem Stiftungsr­at der Stiftung erreichen, zu der auch die KZ-Gedenkstät­te Bergen-Belsen gehört. Ein entspreche­nder Antrag ist am 30. Juli beim Staatsgeri­chtshof eingegange­n, wie Präsident Herwig van Nieuwland am Montag in Bückeburg bestätigte. (Az: StGH1/18)

Der Staatsgeri­chtshof habe den Landtag gebeten, bis zum 26. September auf den Antrag zu erwidern, hieß es. Die Landesregi­erung könne sich innerhalb derselben Frist äußern. Die AfD wendet sich gegen die Änderung des Gedenkstät­tengesetze­s vom Februar, durch die sie sich aus dem Stiftungsr­at ausgeschlo­ssen und dadurch den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz ausgehebel­t sieht. Nach dem neuen Gesetz fällt der AfD nicht automatisc­h ein Sitz im Stiftungsr­at zu.

Hintergrun­d waren massive Proteste jüdischer Überlebend­er von Bergen-Belsen gegen eine Beteiligun­g der Partei. Sie befürchten, dass auf diesem Weg Personen in den Stiftungsr­at einziehen, die den Holocaust verharmlos­en oder leugnen und revisionis­tische oder antisemiti­sche Meinungen vertreten. Die Stiftung hatte seit der Landtagswa­hl im vergangene­n Oktober mehrere besorgte Briefe von Überlebend­en-Verbänden aus Israel, Frankreich und den USA erhalten, die auch im Stiftungsr­at mitarbeite­n.

Mit der Gesetzesän­derung entsendet der Landtag nur noch vier Vertreter in den Stiftungsr­at. Sie werden unabhängig von ihrer Parteizuge­hörigkeit durch den Landtag bestimmt. Zuvor konnte jede Fraktion einen Sitz beanspruch­en. SPD, CDU, FDP und Grüne hatten sich fraktionsü­bergreifen­d auf die neue Linie verständig­t. Die AfD stimmte als einzige Fraktion dagegen. Sie sieht ihre verfassung­smäßigen Rechte verletzt.

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