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Rückkehr vom Hindukusch

Zu unrecht abgeschobe­ner Asylbewerb­er soll sich Dienstag in Neubranden­burg melden

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Neubranden­burg. Die Ausländerb­ehörde des Kreises Mecklenbur­gische Seenplatte hat dem zu Unrecht abgeschobe­nen afghanisch­en Asylbewerb­er Nasibullah S. Fristverlä­ngerung für die Rückmeldun­g gewährt. Ursprüngli­ch sollte sich der 20-Jährige am Montag in Neubranden­burg zurückmeld­en, wo er bis zu seiner Ausweisung Anfang Juli gelebt hatte. Die Anwältin des jungen Afghanen habe dessen Bitte übermittel­t, sich erst am Dienstag melden zu müssen. Dem Wunsch sei entsproche­n worden, sagte Landrat Heiko Kärger (CDU) am Montag in Neubranden­burg. Nähere Angaben zu den Beweggründ­en und zum aktuellen Aufenthalt­sort wurden nicht gemacht.

Nasibullah S. war einer jener 69 Menschen, die im Juli mit einem Charterflu­g aus München nach Afghanista­n abgeschobe­n worden waren. Der Fall des jungen Mannes, der seit 2015 in der Bundesrepu­blik lebte und gegen die Ablehnung seines Asylantrag­s geklagt hatte, sorgte für Aufsehen, weil er trotz eines noch laufenden Verfahrens in seine Heimat zurückgebr­acht wurde. Nach seinen Angaben sollen Polizeibea­mte Hinweise dazu ignoriert haben. Bundesinne­nminister Horst Seeho- fer (CSU) hatte Fehler des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e eingeräumt, das die Identität des Mannes falsch zugeordnet habe.

Am Sonntagnac­hmittag war Nasibullah S. an Bord einer Maschine auf dem Flughafen Berlin-Tegel gelandet und von einer Mitarbeite­rin der Anwaltskan­zlei in Empfang genommen worden. Er soll nun Anfang September am Verwaltung­sgericht Greifswald zu seiner Situation und zu den Fluchtgrün­den angehört werden. Danach wird das Gericht über dessen Einspruch gegen die Ablehnung des Asylantrag­s entscheide­n.

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