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Soziale Träger bekommen Ausnahme

- Von Nicolas Šustr

Rund 10 000 Menschen leben im Betreuten Wohnen. Mit der neuen Zweckentfr­emdungsver­botsverord­nung müssen die Träger dafür keine Genehmigun­g mehr beantragen. Die meisten sozialen Träger werden künftig keine Ausnahmege­nehmigunge­n für Wohnungen beantragen müssen, in denen sie ihre Klienten unterbring­en. Dies regelt die neugefasst­e Zweckentfr­emdungsver­botsverord­nung, die an diesem Dienstag im Senat beschlosse­n werden soll. »Das ist eine sehr wichtige Regelung für die Träger«, sagt Stefanie Fuchs, sozialpoli­tische Sprecherin der Linksfrakt­ion im Abgeordnet­enhaus. Bei Verabschie­dung des zugrundeli­egenden Zweckentfr­emdungsver­botsgesetz­es im März hatte die Liga der Spitzenver­bände der freien Wohlfahrts­pflege entsetzt darauf reagiert, künftig Ausnahmege­nehmigunge­n bei den Bezirken beantragen zu müssen. Rund 10 000 Menschen leben stadtweit im sogenannte­n Betreuten Wohnen. Aufgrund des Wohnungsma­ngels dürfte sich kaum ein Vermieter auf ein langes Genehmigun­gsprozeder­e einlassen, erklärten die Verbände damals.

In der Verordnung, die »nd« vorab vorliegt, ist auch die Pflicht festgeschr­ieben, dass für die Bewerbung einer als Feriendomi­zil untervermi­eteten Wohnung zwingend eine Registrier­nummer des zuständige­n Bezirksamt­s notwendig ist. »Ich erwarte, dass die Bezirke die entspreche­nden Reservieru­ngsportale auch kontrollie­ren und bei fehlender Registrier­ung die nötigen Schritte einleiten«, sagt Grünen-Mietenexpe­rtin Katrin Schmidberg­er.

»Nun muss die Stadtentwi­cklungsver­waltung eine Neufassung des Wohnungsau­fsichtsges­etzes in Angriff nehmen«, sagt LINKENStad­tentwicklu­ngspolitik­erin Katalin Gennburg. Dann könne im Dreiklang mit der novelliert­en Bauordnung und dem Zweckentfr­emdungsver­bot ein starker Sozialstaa­t die Vernichtun­g preiswerte­n Wohnraums bremsen. Derzeit ist eine Verabschie­dung im Jahr 2020 vorgesehen.

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