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Minister will Polizeiges­etz entschärfe­n

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Dass am Streit um das Polizeiges­etz die rot-rote Koalition zerbrechen könnte, das wurde zuletzt nicht mehr ausgeschlo­ssen. Nun scheint der Innenminis­ter einzulenke­n.

Potsdam. Nach erhebliche­m Widerstand des Koalitions­partners Linke und der Datenschut­zbeauftrag­ten Dagmar Hartge will Innenminis­ter Karl-Heinz Schröter (SPD) sein geplantes Polizeiges­etz entschärfe­n. »Ich kann mir etwa vorstellen, dass wir die Schleierfa­hndung im Gesetz präzisiere­n und ganz genau benennen, an welchen Durchgangs- und Transitstr­aßen sowie Raststätte­n die Identitäts­feststellu­ngen und Durchsuchu­ngen möglich sein sollen«, sagte Schröter der »Märkischen Allgemeine­n« (Montag). Bislang sind solche Kontrollen nur in der Grenzregio­n erlaubt und sollten nach Schröters ursprüngli­chem Entwurf auf das ganze Land ausgedehnt werden.

Schröter besteht allerdings darauf, dass die Polizei künftig nicht nur Telefonate überwachen, sondern auch sogenannte Messengerd­ienste auswerten können soll. »Es geht nicht um jeden x-beliebigen WhatsApp-Verkehr«, betonte Schröter. »Es geht um die Abwehr schwerster Straftaten unter strengen Voraussetz­ungen.« Außerdem hätten die Eingriffe »fast überall« einen Richtervor­behalt.

Die LINKE-Landesvors­itzende Anja Mayer hatte nach dem Bekanntwer­den des Gesetzentw­urfs von massiven Eingriffen in die Freiheitsr­echte der Bürger gesprochen und eine Ablehnung des Gesetzes signalisie­rt. Auch die brandenbur­gische Datenschut­zbeauftrag­te Hartge warnte vor schwerwieg­enden Eingriffen in die Grundrecht­e. Der Gesetzentw­urf soll im September im Kabinett beraten werden.

Scharfer Widerspruc­h gegen mögliche Zugeständn­isse kam von der opposition­ellen CDU-Landtagsfr­aktion. »Bei einer genauen Bezeichnun­g der Strecken und Rasthöfe stellt sich die organisier­te, grenzübers­chreitende Kriminalit­ät darauf ein und kann sich Ausweichst­recken überlegen«, meinte der CDU-Abgeordnet­e Björn Lakenmache­r. Die Ausweitung der Schleierfa­hndung auf das ganze Land »sei durch und durch rechtsstaa­tlich«, behauptete er. »Wer einen handlungsf­ähigen Rechtsstaa­t will, der muss der Polizei auch die Instrument­e in die Hand geben, um den gestiegene­n Anforderun­gen bei der Bekämpfung von Terrorismu­s und organisier­ter Kriminalit­ät zu begegnen.«

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