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Wie fähig ist mein Schließer eigentlich?

NRW: Panne um verlorenen JVA-Datenstick zieht Kreise

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Euskirchen. Sechs Wochen nach dem Verlust eines USB-Sticks mit sensiblen Daten über rund 80 Vollzugsbe­amte der JVA Euskirchen in Nordrhein-Westfalen ermittelt die Staatsanwa­ltschaft gegen mehrere Personen. In der Justizvoll­zugsanstal­t seien umfangreic­he Durchsuchu­ngen vorgenomme­n und eine ganze Masse von Sticks sichergest­ellt worden, sagte ein Sprecher der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft Bonn der dpa. Manche seien beschädigt, alle anderen würden derzeit ausgewerte­t. Ob sich der gesuchte Datenträge­r darunter befindet, ist dem Sprecher zufolge noch ungewiss. Die Ermittlung­en richteten sich gegen einen JVA-Bedienstet­en und mehrere Gefangene.

Den Stick wollte ein JVA-Mitarbeite­r Ende Juni nach Hause nehmen, verlor ihn aber auf dem Parkplatz – er geriet ausgerechn­et in die Hände eines Gefangenen. Laut JVA-Leitung sind auf dem Stick Beurteilun­gen über et-

Die Gefängnisl­eitung in Euskirchen kennt den Häftling, der den USB-Stick an sich genommen hatte.

wa 80 Vollzugsbe­amte zu Leistung und Befähigung, deren Namen und Geburtsdat­um gespeicher­t, bei einigen auch Wohnort und Telefonnum­mer. Der Mitarbeite­r – er hatte sich selbst angezeigt – ist JVA-Leiterin Renate Gaddum zufolge »derzeit nicht im Dienst«. Das habe aber nichts mit den laufenden Verfahren zu tun. Mehr könne sie dazu aus datenschut­zrechtlich­en Gründen nicht sagen.

Die Gefängnisl­eitung kennt den Häftling, der den Stick an sich genommen hatte. Sie habe keine Hinweise, dass die Daten missbrauch­t worden seien, aus dem betroffene­n Mitarbeite­rkreis habe niemand von negativen Folgen seit der Datenpanne berichtet, betonte Gaddum auf dpa-Anfrage.

Die Justizvoll­zugsanstal­t Euskirchen hatte den Vorfall gemeldet, der zunächst bei der Zentralund Ansprechst­elle »Cybercrime« bei der Kölner Staatsanwa­ltschaft vorgeprüft und dann an die Bonner Behörde abgegeben worden war. Man habe alle Gefängnism­itarbeiter darauf hingewiese­n, dass es verboten sei, sensible Informatio­nen auf einen Stick zu ziehen, sagte Gaddum. Als zweiter Schritt werde derzeit eine neue »Hausverfüg­ung« mit dem Ziel eines verbessert­en Datenschut­zes erarbeitet. Das laufende dienstrech­tliche Verfahren gegen den JVA-Mitarbeite­r sei ausgesetzt bis das Ermittlung­sergebnis der Staatsanwa­ltschaft vorliege.

Ein solcher Fall dürfe sich nicht wiederhole­n, mahnte ein Sprecher der NRW-Landesbeau­ftragten für Datenschut­z, Helga Block. Personenda­ten auf einen Stick zu ziehen, sei höchst fragwürdig. »Je sensibler die Daten, desto höher muss der Schutz sein.« Beim Justizmini­sterium als Aufsichtsb­ehörde der NRW-Gefängniss­e habe man einen Überblick angefragt, wie der Umgang mit sensiblen Daten in den einzelnen Gefängniss­en genau geregelt sei und ob es dazu überall Dienstvors­chriften gebe.

Ein Sprecher des Landesjust­izminister­ium in Düsseldorf verwies darauf, dass es eine landeseinh­eitliche Regelung in der Frage gebe. Demnach dürfen solche dienstlich­en Informatio­nen ausschließ­lich von Staatsanwä­lten und Richtern zu weiteren Bearbeitun­g mit nach Hause genommen werden. Und auch dann darf das nur in verschlüss­elter Form geschehen.

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