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Kabinett billigt drittes Geschlecht

- epd/nd

Berlin. Im Geburtenre­gister soll es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Das Bundeskabi­nett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentw­urf zur Änderung der in das Geburtenre­gister einzutrage­nden Angaben auf den Weg. Demnach bekommen intersexue­lle Menschen die Möglichkei­t, als Geschlecht »divers« eintragen zu lassen. Bislang gab es lediglich die Möglichkei­t, dass Standesbea­mten die Geburt ohne eine Geschlecht­sangabe eintragen. Dies wird nach Angaben des Bundesinne­nministeri­ums auch weiterhin möglich sein. Der Entwurf geht zurück auf eine Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts, das im vergangene­n Jahr im Personenst­andsrecht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlich­keitsrecht und das Diskrimini­erungsverb­ot feststellt­e. Die Richter verlangten, dass auch ein »positiver Geschlecht­seintrag« ermöglicht werden muss. Der Parlamenta­rische Staatssekr­etär im Innenminis­terium, Günter Krings (CDU), verwies darauf, dass das Gericht dem Gesetzgebe­r aufgegeben habe, die Vorgaben der Entscheidu­ng bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb sei es notwendig gewesen, es auf einschlägi­ge Regelungen zu beschränke­n und nicht mit einer Reform des Transsexue­llenrechts zu verknüpfen. Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, dass im Herbst auch das Verfahren zur Reform begonnen werden soll.

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