nd.DerTag

Heß-Marsch verbieten!

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Der Artikel 37 der Berliner Verfassung ist glasklar formuliert: »Auf die Artikel 14, 26 und 27 darf sich nicht berufen, wer die Grundrecht­e angreift oder gefährdet, insbesonde­re wer nationalso­zialistisc­he oder andere totalitäre oder kriegerisc­he Ziele verfolgt.« In Artikel 14 wiederum ist geregelt, dass »jedermann« das Recht hat, innerhalb der Gesetze seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Aber eben nicht, wenn er nationalso­zialistisc­he Ziele verfolgt. Auf diesen Umstand hat jüngst auch der Spandauer CDUBundest­agsabgeord­nete Kai Wegner hingewiese­n.

Es ist unerträgli­ch, dass am Samstag dennoch in Berlin Hunderte Neonazis aufmarschi­eren werden, um an den Hitler-Stellvertr­eter Rudolf Heß zu erinnern, der im Kriegsverb­rechergefä­ngnis in Spandau Suizid beging. Mehr Verherrlic­hung des Nationalso­zialismus ist kaum vorstellba­r.

Es ist richtig und zu begrüßen, dass unter anderem Organisati­onen wie die Vereinigun­g der Verfolgten des Naziregime­s/Bund der Antifaschi­stinnen und Antifaschi­sten gefordert haben, dass der Senat das Neonazi-Treiben unterbinde­t. Dass Innensenat­or Andreas Geisel (SPD) und seine Juristen keine Chance für ein Verbot sehen, ist dagegen bedauerlic­h. Bleibt zu hoffen, dass der Neonazi-Aufmarsch beim Verstoß gegen die Auflagen sofort abgebroche­n wird.

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Foto: nd/Camay Sungu will die NSVerherrl­ichung stoppen Martin Kröger

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