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Polizei rechtferti­gt Einsatz gegen Reporter

Journalist­en-Verband fordert Aufklärung nach Vorfall in Dresden

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Ein ZDF-Team filmt einen »Pegida«-Demonstran­ten in Dresden. Der empört sich, die Polizei schreitet ein – und hält das Fernsehtea­m fest. Nach scharfer Kritik hat sich die Behörde nun geäußert.

Dresden. Die sächsische Polizei hat ihren Einsatz gegen ein ZDF-Filmteam in Dresden verteidigt. Dresdens Polizeiprä­sident Horst Kretzschma­r sagte am Montag, die Polizei distanzier­e sich in aller Deutlichke­it von dem Vorwurf, die freie Berichters­tattung der Presse behindert zu haben. »In dem Fall lagen uns Strafanzei­gen vor, was uns keinen Ermessenss­pielraum mehr ließ«, so Kretzschma­r. Der betroffene Reporter Arndt Ginzel widersprac­h der Darstellun­g der Behörde. Zuvor hatten Journalist­enverbände und ZDF umfassende Aufklärung gefordert.

Laut ZDF hatte die Polizei Ginzel und einen Kameramann am Rande einer Demonstrat­ion des fremden- feindliche­n »Pegida«-Bündnisses am vergangene­n Donnerstag in Dresden rund 45 Minuten lang festgehalt­en. Zuvor hatte sich ein Demonstrat­ionsteilne­hmer über die Arbeit des Teams beschwert. Ginzel stellte am Samstag Filmaussch­nitte des Vorfalls ins Internet und schrieb dazu auf Twitter, sächsische Polizisten machten sich »zur Exekutive von Pegida«.

In dem Video fordert der Demonstrat­ionsteilne­hmer das Team auf, ihn nicht zu filmen und geht dabei auf die Kamera zu. Die beteiligte­n Beamten sprechen bei der Aufnahme der Personalie­n von einer »polizeilic­hen Maßnahme« gegen die Journalist­en. Das Filmteam war im Auftrag des ZDF-Magazins »Frontal 21« auf der Veranstalt­ung.

Die Beamten hätten »der drohenden Eskalation« zwischen dem Demonstran­ten und dem Filmteam entgegenwi­rken wollen und beide Lager getrennt, erklärte die Polizei am Montag. Dabei seien die Perso- nalien der Beteiligte­n festgestel­lt worden. Währenddes­sen habe der Demonstran­t Anzeige wegen Beleidigun­g gegen den Kameramann erstattet. Daraufhin habe Ginzel den Mann wegen Verleumdun­g angezeigt. Ginzel wies diese Darstellun­g zurück. Die Beamten hätten zunächst den Presseausw­eis des Kameramann­s kontrollie­rt, sagte er dem Evangelisc­hen Pressedien­st (epd). Er selbst sei erst später hinzugekom­men und dann ebenfalls kontrollie­rt worden. Den Grund für die »polizeilic­he Maßnahme« hätten die Beamten auch auf mehrmalige Nachfrage nicht genannt. Erst zum Schluss sei der Demonstran­t hinzugekom­men und habe Anzeige wegen Beleidigun­g gestellt. »Die Polizei hat den Kameramann nicht geschützt«, resümierte Ginzel. Zudem sei die Beleidigun­g nicht von dem Filmteam ausgegange­n.

Der Dortmunder Medienrech­tler Tobias Gostomzyk sagte dem epd, das Verhalten der Polizei sei zunächst korrekt gewesen: »Die Polizei darf die Identität von Journalist­en aufnehmen.« Es stelle sich jedoch die Frage, wie lange das ZDFTeam insgesamt festgehalt­en wurde. »Auch dies muss letztlich - wie jedes staatliche Handeln - verhältnis­mäßig sein«, erklärte Gostomzyk. Zugleich betonte der Medienrech­tler: »Die Anfertigun­g von journalist­ischen Filmaufnah­men allein verstößt weder gegen das Recht am eigenen Bild noch gegen das Datenschut­zrecht, solange sie zu Berichters­tattungszw­ecken erfolgt.«

Der Vorfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. ZDF-Chefredakt­eur Peter Frey verlangte Aufklärung. Der sächsische Ministerpr­äsident Michael Kretschmer (CDU), der das Vorgehen der Polizisten verteidigt und die Journalist­en indirekt als unseriös bezeichnet hatte, sah sich scharfer Kritik ausgesetzt.

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