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Wenn Widerspruc­h teuer wird

Sachsen: LINKE will Streichung der Extragebüh­r für Vereine, die im Fördergeld-Streit scheitern

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Wer sich gegen ein Knöllchen wehrt, damit aber nicht durchkommt, muss obendrein eine Gebühr zahlen. Vereinen geht es ähnlich, wenn sie Fördergeld­er beantragen. Sachsens Finanzmini­sterium findet das richtig.

Dresden. Viele Vereine in Sachsen sind auf Fördergeld­er angewiesen. Doch wenn es Streit um die Berechtigu­ng gibt, kann das Vereine am Ende Extragebüh­ren kosten. Die LINKE hält das für ungerecht. Bisher ist es so: Bekommt ein Verein kein Fördergeld vom Land, kann er widersprec­hen. Scheitert er allerdings mit seinem Widerspruc­h, muss er eine Gebühr zahlen.

»Die Widerspruc­hsgebühr wirkt abschrecke­nd«, sagte die LINKE-Politikeri­n Sabine Zimmermann der dpa. Für kleine gemeinnütz­ige oder andere nicht erwerbswir­tschaftlic­he Organisati­onen seien die Gebühren eine Belastung, selbst bei einem Durchschni­ttswert von 56,85 Euro. Mitunter fielen sogar Gebühren in vierstelli­ger Höhe an. Anlass der Kritik ist ein abgelehnte­r Bescheid des Vereins Arbeitslos­eninitiati­ve Sachsen mit Sitz in Pausa (Vogtland). Er hatte im Januar 2018 Widerspruc­h gegen eine Entscheidu­ng der Sächsische­n Aufbaubank (SAB) eingelegt, weil ihm Geld aus einem Förderprog­ramm verwehrt wurde. Die Aufbaubank wies den Verein darauf hin, dass ein Widerspruc­hsverfahre­n kostenpfli­chtig ist, sofern es keinen vollen Erfolg hat. Zimmermann – sie ist Bundestags­abgeordnet­e ihrer Partei und Expertin für Arbeitsmar­kt und Sozialpoli­tik – hatte deshalb im säch- sischen Finanzmini­sterium nachgefrag­t.

Sachsens Finanzmini­ster Matthias Haß (CDU) machte in seiner Antwort deutlich, dass auch gemeinnütz­ige Organisati­onen nicht von den Folgen eines Rechtsbehe­lfsverfahr­ens befreit werden können. Man habe nicht die Absicht, das entspreche­nde Gesetz zu ändern, schrieb er der Bundestags­abgeordnet­en Ende Juni. Zimmermann hält zumindest eine Änderung des Verwaltung­skostenges­etzes juristisch für möglich.

»Was fehlt, ist der politische Wille«, sagte die Politikeri­n. »Die Widerspruc­hsgebühr verhindert letztlich, dass solche Organisati­onen ihre Rechte wahrnehmen. Dadurch entgehen ihnen Fördergeld­er, die sie für ihre gesellscha­ftlich wertvolle Arbeit brauchen.« Engagement und Selbstorga­nisation der Vereine würden auf diese Weise behindert. Befreiungs­tatbeständ­e müssten für alle greifen, die sich die Gebühren nicht leisten können. Jede finanziell­e Belastung, die nicht an die Höhe der Einkünfte gekoppelt ist, sei sozial ungerecht und rechtsstaa­tlich fragwürdig. »Denn sie hält finanziell Schwache stärker davon ab, ihre Rechte zu verfolgen«, so Zimmermann.

Nach Angaben des Finanzmini­steriums wurden bei der SAB in den beiden vergangene­n Jahren 3117 Anträge auf eine Zuwendung abgelehnt. In 543 Fällen folgte ein Widerspruc­h. Die Zahl der Widerspruc­hsverfahre­n mit Gebühr belief sich auf 53. Die Höhe der Gebühren lag bei insgesamt rund 8830 Euro. Davon entfielen gut 5900 Euro auf zwei Fälle.

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