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Schwarzer Tag für Trump

USA: Ex-Vertraute bringen Präsidente­n in Bedrängnis

- Von Olaf Standke

Das war ein rabenschwa­rzer Tag für Donald Trump: Ein juristisch­er Doppelschl­ag gegen einstige Vertraute bringt den US-Präsidente­n in die Bredouille. In Virginia befanden Geschworen­e Ex-Wahlkampfm­anager Paul Manafort in acht von 18 Anklagepun­kten des Banken- und Steuerbetr­ugs in Millionenh­öhe für schuldig. Brisanter noch dürfte das fast zeitgleich­e Geständnis des langjährig­en Leibjurist­en Michael Cohen sein. Gab der doch unter Eid nicht nur Betrug und Steuerhint­erziehung zu, sondern auch, Gesetze zur Wahlkampff­inanzierun­g verletzt zu haben – »in Absprache und auf Anweisung eines Kandidaten für ein Bundesamt«. Cohen gestand, zwei Frauen, die Sex-Affären mit dem Milliardär gehabt haben wollen, Schweigege­ld gezahlt zu haben – mit der »Intention, die Wahl zu beeinfluss­en«. Der Präsident bestritt lange, von solchen Zahlungen gewusst zu haben. Später hieß es, Trump habe das von Cohen vorgestrec­kte Geld für die Pornodarst­ellerin Stormy Daniels zurückgeza­hlt. Nun tönte er: alles »erfundene Geschichte­n«.

Ausputzer Cohen als Kronzeuge? Doch als loyaler Ausputzer machte sich Cohen nicht nur einmal die Hände für den Trump-Clan schmutzig. Wird er jetzt zum Kronzeugen, um seine Strafe zu drücken? Denn dann geht es auch um die »Russland-Affäre«. Cohen hat schon behauptet, Trump habe sehr wohl von einem Treffen im Juni 2016 gewusst, für das russische Vertreter diskrediti­erendes Material über seine demokratis­che Gegnerin Hillary Clinton versproche­n hatten. Cohens Anwalt Lanny Davis ließ jetzt wissen, dass sein Mandant bereit sei, mit Robert Mueller zu kooperiere­n. Er wisse Dinge, die für den Russland-Sonderermi­ttler »von Interesse sein sollten«, und würde ihm »überaus gerne alles sagen«. Auch zu Trumps Wissen über die strafbaren Hackerangr­iffe auf Server der Demokratis­chen Partei? Da kommt dann auch Manafort wieder ins Spiel. Denn zu diesem Fragenkomp­lex steht er im September erneut vor Gericht.

Ein »Watergate-Moment«

Ob auch der US-Präsident strafrecht­lich verfolgt werden kann, ist dagegen noch unklar. Denn dafür müsse eindeutig bewiesen werden, dass er anordnete, eine Wahl zu beeinfluss­en, und wusste, dass dies nicht rechtens ist, so Daniel Petalas, einst Staatsanwa­lt in der Ethikabtei­lung des US-Justizmini­steriums. Daniels’ Anwalt Michael Avenatti jedenfalls macht Druck: Cohens Schuldgest­ändnis sollte erlauben, Trump zu einer eidesstatt­lichen Erklärung zu zwingen. Der Oberste Gerichtsho­f hat 1997 bei der Klage von Paula Jones gegen Bill Clinton wegen sexueller Belästigun­g geurteilt, dass ein amtierende­r Präsident im Rahmen eines solchen Verfahrens durchaus zu einer Aussage gezwungen werden könne. Parallel dazu verhandeln Trumps Anwälte mit Sonderermi­ttler Mueller über eine Vorladung des Präsidente­n in Sachen Russland. Auch hier erwarten Experten ein Urteil des Supreme Court. Im Justizmini­steriums geht man davon aus, dass ein US-Präsident im Amt nicht angeklagt werden dürfe. Politisch ist die Frage, ob die Demokraten bei den Zwischenwa­hlen zum Kongress im November von dieser Entwicklun­g profitiere­n können. Sicher ist das angesichts der Umfragen und ihres eigenen Zustandes nicht. Doch erst wenn sie das Repräsenta­ntenhaus zurückerob­ern, könnte ernsthaft auch über ein Amtsentheb­ungsverfah­ren nachgedach­t werden. Laut Rob Stutzman, Stratege der Republikan­er, werde diese Frage den Wahlkampf bestimmen. Senator Richard Blumenthal sieht schon jetzt einen »Watergate-Moment«.

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